Hallo zusammen,
habe eine Frage. Als einfacher Arbeitnehmer bin ich ja nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bzw. habe dazu 4 Jahre Zeit eine abzugeben, da die Einkommensteuer grundsätzlich durch den Lohnsteuerabzug abgegolten gilt.
Habe aber trotzdem rückwirkend, z.B. jetzt für 2019 eine Einkommensteuererklärung erstellt, da mir WiSo eine geringe Steuererstattung ausgewiesen hat.
Der Schreck: Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung für 2020 errechnete das Programm ein Nachzahlung von ca. 30 Euro und bringt die Meldung,
Abgabefrist ist abgelaufen. Verspätungszuschlag droht. Die Steuererklärung hätte bereits zum 02.11.2021 abgegeben werden müssen. Wegen des langen Zeitraumes wäre der Verspätungszuschlag nicht unerheblich (25€ pro Monat).
Das ein Nachzahlung fällig sein würde, konnte ich ja nicht wissen. Der Arbeitgeber hat vermutlich die Lohnsteuer nicht richtig berechnet.
Meine Frage:
Hätte ich die Einkommensteuererklärung wirklich bereits bis spätestens 02.11.2021 abgeben müssen oder gilt weiterhin die 4 Jahresfrist.
Kann mir jemand darüber etwas sagen. Danke im voraus für jede konstruktive Antwort.
Schöne Grüße
Wisowisk