Unterhalt an bedürftige Personen - Kindergeld

  • Hey,


    ich versuche gerade die Steuererklärung (für 2022) zu machen und habe leider keine Antwort zu meinem Thema in der Suche finden können und die Gesetzestexte machen mich auch nicht schlauer.

    Vermutlich denke ich hier auch gerade nur zu kompliziert.

    Situation:
    Ich lebe mit meiner Freundin (unverheiratet) und unserem gemeinsamen 12 Monate altem Kind zusammen in einem Haushalt (auch 2022 schon).
    Da meine Freundin sich um das Kind kümmert und nicht arbeitet, bin ich der Alleinverdiener bei uns.

    Dementsprechend habe ich es so verstanden, dass ich nun den Naturalunterhalt bei meiner Freundin ansetzen kann, da sie evtl. als Unterhalt bedürftige Person gilt.

    Sie bekommt seit 2022 Elterngeld und hat dort auch das Mutterschaftsgeld erhalten.

    Problem:

    Unter: Allgemeine Ausgaben -> Unterhalt an bedürftige Personen -> Personen im Haushalt

    Habe ich sie und mein Kind erfasst.
    Für mein Kind habe ich unter dem Punkt Angaben zur unterstützten Person, beim Kindergeld "Ja" angekreuzt, da es meiner Meinung nach mein Kind erhält und nicht meine Freundin.

    Für meine Freundin habe ich unter dem Punkt Angaben zur unterstützten Person, beim Kindergeld dementsprechend dann "Nein" angekreuzt (verstehe aber nicht wieso die Auswahl dort überhaupt ist).


    Ich bin mir nun nach mehrmaligem Lesen des Erklärungstextes und der Gesetzestexte allerdings so extrem unsicher was ich dort nun korrekterweise ankreuzen soll.

    Zitat von Wiso Steuer - Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder

    Unterstützungsleistungen können nur abgezogen werden, wenn 2022 für die unterstützte Person niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hatte.

    Bestand der Anspruch nicht für das ganze Jahr, muss der Zeitraum angegeben werden, in dem ein Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand.

    Für den Zeitraum in dem Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder bestand, können keine Unterstützungsleistungen geltend gemacht werden.

    Kreuze ich nun bei meiner Freundin das Kindergeld auf "Ja" an, weil sie das Kindergeld erhält und nicht ich und dementsprechend bei meinem Kind dann "Nein an?
    Oder
    Kreuze ich bei meiner Freundin das Kindergeld auf "Nein" an, weil mein Kind das Kindergeld ja erhält.

    Je nachdem was ich für meine Freundin nun ankreuze, entscheidet sich ja, ob ich überhaupt Unterstützungsleistungen geltend machen kann (mal abgesehen von anderen Angaben).

  • Für meine Freundin habe ich unter dem Punkt Angaben zur unterstützten Person, beim Kindergeld dementsprechend dann "Nein" angekreuzt (verstehe aber nicht wieso die Auswahl dort überhaupt ist).

    Weil es bei der Frage darum geht, ob jemand für die unterhaltene Person, also Deine Lebensgefährtin als Kindesmutter, einen Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag hat. Was übrigens in Einzelfällen durchaus der Fall sein kann. Also ist die Frage begründet i.S.d. Gesetzestextes.

  • Also bleibt es dabei, dass mein Kind das Kreuz für "ja" bekommt und meine Freundin eins für "nein".


    Sie ist mittlerweile 29 und dementsprechend hätte sie ja sowieso keinen Anspruch mehr auf Kindergeld oder jemand auf einen Kinderfreibetrag.


    Danke für die extrem schnelle Klarstellung. :thumbup: