§ 3 Nr. 72 EStG PV-Anlagen ab 2022

  • Guten Tag,


    Ich erstellen über Wiso-Sparbuch eine Buchhaltung/Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit zwei PV-Anlagen. Nach der neuen Gesetzesänderung 2022 ist nun eine der beiden PV-Anlagen steuerfrei nach §3 Nr. 72 EStG.


    Ich müssen weiterhin beide PV-Anlagen verbuchen, da wir für beide PV-Anlagen zur USt-optiert haben und nur eine PV-Anlage steuerbefreit ist und die andere auf Grund Ihrer Größe weiterhin steuerpflichtig bleibt.


    Welches Erlöskonto muss nun für die eine steuerfreie PV-Anlage verwendet werden, damit die Übertragung ins das amtliche Formularzeile 92 der EÜR an der richtigen Stelle übertragen wird (abzüglich steuerfreier Einnahmen nach §3 EStG)?


    Über welches Konto sind die Ausgaben zu der steuerfreien PV-Anlage zu verbuchen, damit diese in der Formularzeile 95 übertragen werden zuzüglich nicht abziebarer Betriebsausgaben nach §3c EStG?


    DANKE an die Profis für Eure Unterstützung.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „§3Nr. 72 EStG PV-Anlagen ab 2022“ zu „§ 3 Nr. 72 EStG PV-Anlagen ab 2022“ geändert.
  • Danke für Deine Rückmeldung.


    Zwei getrennte EÜR´s würde dem Finanzamt signalisieren, dass es zwei getrennte Gewerbebetriebe sind und führt dann zu Missverständnissen.


    Vermutlich wurde die Gesetzesänderung/Problematik von Buhl Data noch nicht aufgegriffen und im Programm umgesetzt. Vielleicht warte ich einfach noch eine zeitlang.

  • Vermutlich wurde die Gesetzesänderung/Problematik von Buhl Data noch nicht aufgegriffen und im Programm umgesetzt. Vielleicht warte ich einfach noch eine zeitlang.

    Was soll Buhl da machen? Entweder machst getrennte EÜRs und führst diese dann für das FA zusammen, was für USt-Zwecke ja ohnehin geschehen muss, oder Du musst Dir aus dem vereinfachten Kontenrahmen des EÜR-Moduls geeignete Konten suchen bzw. durch Kopien und anpassen erstellen.