Gesellschafter-Geschäftsführer und Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit

  • Hallo Zusammen,


    ich habe gerade die Einkommenssteuererklärung für 2022 mit WISO Steuer abgeschlossen und daraus ergibt sich für eine Frage, die ich nicht ergooglen konnte:

    Ich bin 100%iger Gesellschafter und Geschäfstführer meiner Ein-Mann-GmbH. Mein Steuerberater meinte, dass ich daher wie ein Selbstständiger zähle. Dennoch zahle ich mir selbst ein Gehalt aus, bekomme vom Steuerberater entsprechend auch eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt und deren Werte konnten sogar vom Finanzamt automatisch in WISO Steuer abgerufen werden.


    Die WISO Steuersoftware zieht nun automatisch den Pauschbetrag über 1200€ von den Werbungskosten ab. Ich kann das nicht unterbinden. Mein Steuerberater meinte aber, dass ich keine Werbungskosten geltend machen kann, da ich Selbstständiger bin und alle Kosten nun als Betriebsausgaben den Gewinn der Gmbh schmälern. Daher hat er bspw. auch vorgeschlagen, dass ich mein Arbeitszimmer zuhause von mir Privat an meine GmbH vermiete, damit ich das als Betriebsausgabe der GmbH erfassen kann. Die Einkünfte wiederum aus Vermietung schmälert er durch die Afa des Hauses und Stromkosten usw. Alles nur, da ich das Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten ansetzen kann. Aber jetzt wirkt es in WISO Steuer so, als ob ich das Arbeitszimmer einfach hätte als Werbungskosten hätte ansetzen können.


    Was denkt ihr? Sind die 1200€ Werbungskosten-Pauschbetrag in WISO Steuer richtig?

    Haben Gesellschafter-Geschäftsführer Werbungskosten?


    Vielen Dank für eure Gedanken.

    QNut

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Dem Forum ist eine steuerliche Beratung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Du bist gut beraten, alle steuerliche Dinge mit Deinem Berater zu besprechen. Genau deshalb bezahlst Du diesen.

  • Hallo Zusammen,


    ein 100%iger Gesellschafter und Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH bekommt, wenn er ein regelmäßiges Gehalt für seine Geschäftsführertätigkeit erhält, für dieses eine Lohnsteuerbescheinigung.


    Sobald die Werte der Lohnsteuerbescheinigung in WISO eingetragen werden, wird automatisch der Pauschbetrag der Werbungskosten abgezogen. Ist das richtig?

    Mein Steuerberater meint, dass die Werbungskosten nicht abgezogen werden können, da die Tätigkeit keine Nichtselbstständige Tätigkeit ist und die Aufwände damit in die Betriebsausgaben fallen.


    Ist das nun ein Fehler in WISO Steuer, in meiner Bedienung von WISO Steuer oder im Verständnis des Steuerberaters?



    Vielen Dank

    P.S.: Der Post wurde ähnlich bereits einmal von mir eröffnet und von einem Moderator direkt wieder geschlossen, da der Beitrag wie eine Bitte um Steuerberatung klang. Darum geht es mir aber nicht. Es geht mir mit diesem Post nur darum, ob die Software einen Fehler hat oder ich sie falsch bediene bzw. einen Menü-Punkt noch nicht entdeckt habe.

  • Der Post wurde ähnlich bereits einmal von mir eröffnet und von einem Moderator direkt wieder geschlossen, da der Beitrag wie eine Bitte um Steuerberatung klang. Darum geht es mir aber nicht.

    Doch darum geht es. Und gerade in Zusammenhang mit einer GmbH ist der Rat, alles mit dem steuerlichen Berater zu besprechen, umso dringlicher. Schneller als Du B sagen kannst, hast Du mit irgendetwas eine verdeckte Gewinnausschüttung realisiert. Und das lässt sich im Nachhinein fast nie heilen.


    Ist das nun ein Fehler in WISO Steuer, ...

    Nein.


    ... in meiner Bedienung von WISO Steuer ...

    Fehler nicht, nur liest Du die Erläuterungen des Programms nicht hinreichend:

    Es nennt Dir sogar die gesetzliche Grundlage dazu.


    ... oder im Verständnis des Steuerberaters?

    Eher hast Du ihn missverstanden. Alles, was er Dir gesagt hat, hat nichts mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu tun. Diesen bekommt jeder aktiv auf Lohnsteuerbescheinigung beschäftigte Arbeitnehmer schon über die amtlichen Steuertabellen, da diese dort eingearbeitet sind.


    Mein Steuerberater meint, dass die Werbungskosten nicht abgezogen werden können, da die Tätigkeit keine Nichtselbstständige Tätigkeit ist und die Aufwände damit in die Betriebsausgaben fallen.

    Und genau da hast Du auch etwas komplett falsch verstanden.


    Setze Dich noch einmal in Ruhe mit Deinem Berater zusammen und lasse Dir alles noch einmal von vorne erklären. Und am besten auch mitschreiben und rückfragen.

  • miwe4

    Hat das Thema geöffnet.