Hallo zusammen,
Letztes Jahr haben wir im Juli ein vermietetes Reihenhaus gekauft, und dann sind wir im August eingezogen, d.h. für einen Monat waren wir Vermieter.
Bei der Steuererklärung 2022 stellt sich nun die Frage, ob die folgenden Kosten vollständig oder anteileig (Verhältnis 1/12 ??) vom Steuer abgesetzt werden dürfen:
- Abschreibung
- Schuldzinsen
- Notarkosten
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Eintragungsvormerkung
- Eigentumsänderung, usw.
Für ein Beispiel wäre ich dankbar
Danke im Voraus