Kleingewerbe Gewinn unter 1000€ Wieso Steuern zahlen?

  • Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen, ein paar Unklarheiten zu beseitigen??
    Ich habe ein Kleingewerbe als Berater (Kleinunternehmer-Regelung) und habe 2022 Einnahmen von ca 792€ und Ausgaben von 663€ im Jahr. Selbst wenn ich keine Ausgaben hätte, wäre der Gewinn unter 1000€


    Laut Internet: Kleingewerbetreibende müssen folgende Steuern zahlen:

    ✓ Einkommensteuer: Sie fällt auf den Gewinn des Kleingewerbebetreibenden an, sofern dein Einkommen 9.984 Euro im Jahr übersteigt

    ✓ Gewerbesteuer: Sie wird von den Gemeinden erhoben und erst fällig, wenn der Jahresumsatz Ihres Kleingewerbes über rund 25.000 Euro beträgt.

    ✓ Umsatzsteuer: Ab einem jährlichen Umsatz von mehr als 17.500 Euro müssen Sie diese Steuer entrichten. Sie fällt auch an, falls Sie freiwillig nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen.


    1. Frage: Muss ich bei einen Gewinn unterhalb der Freibeträge überhaupt eine EÜR ausfüllen und in die Steuererklärung eintragen?
    2. Frage: (EÜR hab ich aufgelistet) Wieso wird dann noch der Gewinn besteuert, wenn ich doch unterhalb der Freibeträge bin?

    Über ein paar klärenden Antworten wäre ich dankbar.
    MfG Robert


  • 1. Frage: Muss ich bei einen Gewinn unterhalb der Freibeträge überhaupt eine EÜR ausfüllen und in die Steuererklärung eintragen?

    Ja.


    2. Frage: (EÜR hab ich aufgelistet) Wieso wird dann noch der Gewinn besteuert, wenn ich doch unterhalb der Freibeträge bin?

    Weil es bei der ESt insoweit keinen Freibetrag gibt und Du sicherlich noch andere Einkünfte, z.B. aus nichtselbständiger Tätigkeit, hast und diese den Grundfreibetrag der maßgeblichen ESt-Tabelle bereits überschreiten. Und die Kleinunternehmerregelung des UStG hat mit der ESt schon gar nichts zu tun, da es zwei verschiedene Steuerarten sind.


    Diesen Irrtum haben wir schon sehr oft im Forum erläutert und das sollte sich über die Forumssuche eigentlich auch finden lassen.

  • Alles klar, wenn ich das richtig verstehe, zählt mein Normales Einkommen plus das Einkommen meiners Kleingewerbe dazu und das gesamt darf 9984€ nicht überschreiten?

    Genau das siehst Du doch schon in der Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen. ;)

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mir letztes Jahr die Steuer durch einen Steuerberater machen lassen.


    Analog dazu habe ich das Interview in WISO 2023 durchgeführt und alles sieht soweit top aus.


    Jedoch finde ich für die Anlage G bzw. die EÜR keine Option "Sonstige Einzelgewerbetreibende"


    Neben meiner Hauptberuflichen Vollzeit-Festanstellung habe ich noch ein kleines Einzelgewerbe.



    Sobald ich meine Einnahmen daraus eintrage, will mir WISO eine saftige Nachzahlung errechnen.

    Der Grund ist folgendes, was hier schon mal gefragt wurde: Was ist bei der EÜR der Unterschied zwischen "Sonstige selbstständig tätige Person" und "Sonstige Einzelgewerbetreibende" und was macht das steuerlich aus?


    Ich finde nirgends die Option, dass mein Gewerbe ein "Einzelgewerbetreibender" ist...


    Der Steuerberater hat letztes Jahr dies bei "Rechtsform des Betriebes" auf der EÜR zu stehen.




    Ich hoffe, ihr versteht mein Anliegen.


    Besten Dank im Voraus!

  • Sobald ich meine Einnahmen daraus eintrage, will mir WISO eine saftige Nachzahlung errechnen.

    Das hat aber nichts mit der Einkunftsart zu tun. Ein Euro einkommensteuerpflichtige Einnahme ist und bleibt ein Euro einkommensteuerpflichtige Einnahme. Gleiches gilt natürlich ggf. für den Gewinn(Einnahmenüberschuss im Rahmen der Einkunftsarten.

  • Vielleicht verstehe ich auch etwas falsch...


    Aber mit diesem Einzelgewerbe erziele ich so wenig Umsatz, dass gar nicht die Grenze von 22.000 Euro erreicht werden, bis es Steuerpflichtig wird?

  • Aber mit diesem Einzelgewerbe erziele ich so wenig Umsatz, dass gar nicht die Grenze von 22.000 Euro erreicht werden, bis es Steuerpflichtig wird?

    22.000,00 € sind die Grenze für die Umsatzbesteuerung als Kleinunternehmer. Das hat nichts mit der Rechtsform zu tun und mit der Steuerpflicht

    bei der Einkommensteuer natürlich auch nichts. Du musst keine Umsatzsteuer abführen, aber du bist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

  • Vielleicht verstehe ich auch etwas falsch...


    Aber mit diesem Einzelgewerbe erziele ich so wenig Umsatz, dass gar nicht die Grenze von 22.000 Euro erreicht werden, bis es Steuerpflichtig wird?

    Jeder Euro Gewinn/Einnahmenüberschuss ist grundsätzlich zu versteuern, sofern der Grundfreibetrag der maßgeblichen Einkommensteuertabelle überschritten ist. Von daher habe ich Deinen Thread einmal mit hierhin verschoben, wo der Fragesteller genau denselben Denkfehler hatte.


    Einkommen- und Umsatzsteuer sind nun ganz verschiedene Steuerarten, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.


    Bitte künftig auch einmal die Forumssuche nutzen.