Rentner als Kinderbetreuung der Enkel - Wie korrekt angeben und Energiepreispauschale erhalten?

  • Sehr verehrte Schreibende,


    vielen Dank für die Aufnahme in das Forum.


    Folgende Konstellation:

    Großeltern (in Rente) haben im August 20h auf die Kinder im elterlichen Haushalt aufgepasst und diese betreut. Eine Überweisung mit aussagekräftigem Titel von Kindeseltern zu Großeltern liegt vor.


    1.

    - Können die Großeltern diese Einkünfte als Selbstständige angeben? Und wenn ja, wo? Als „Sonstige selbständige Tätigkeit“ mit EÜR? Als Rechtsform „sonstige selbständige“ oder „sonstige natürliche Person“? Was gilt für die Umsatzsteuer?

    -> Oder liegt hier ein Irrtum vor und dies muss über die Minijobzentrale gemeldet werden?


    2.

    - Können die Großeltern aufgrund dessen die Energiepreispauschale für eine kurzfristige Beschäftigung erhalten?




    Ich bedanke mich recht herzlich für die Hilfe und verbleibe mit schönen Grüßen

    Jürgen

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Dem Forum ist eine Steuerberatung der gewünschten Art, zu der insbesondere auch steuergestalterische Hinweise gehören, aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Kinderbetreuung: Kosten einfach von der Steuer absetzen Was Eltern für ihre Steuererklärung wissen müssen - Quelle: Buhl Steuer-Ratgeber