Hallo,
ich stehe vor der Frage, ob ich die Kosten für die Auszüge vom Amtsgericht geltend machen kann.
Wenn ja, wo könnte ich die eintragen?
Würde mich über Tipps freuen.
Grüße
Ralf
Hallo,
ich stehe vor der Frage, ob ich die Kosten für die Auszüge vom Amtsgericht geltend machen kann.
Wenn ja, wo könnte ich die eintragen?
Würde mich über Tipps freuen.
Grüße
Ralf
ich stehe vor der Frage, ob ich die Kosten für die Auszüge vom Amtsgericht geltend machen kann.
Da sollte man dann aber auch Infos zum Sachverhalt geben.
Hi miwe4. Sachverhalt? Du meinst: Einkommenssteuer erstellen, Vermietete Wohnung, Grundbuchauszug letztes Jahr angefordert, 30 Euro
Vermietete Wohnung, Grundbuchauszug letztes Jahr angefordert, 30 Euro
Und wo ist der Zusammenhang zur Vermietung ? Auf Anhieb sehe ich da keinen.
Vermietete Wohnung, Grundbuchauszug letztes Jahr angefordert, 30 Euro
Und wo ist der Zusammenhang zur Vermietung ? Auf Anhieb sehe ich da keinen.
Ich auch nicht. Hat doch wohl eher mit der privaten Grundsteuererklärung zu tun. Und da ging das doch eigentlich auch alles kostenlos abzuwickeln.
Die Grundsteuer, die ich für das Vermietobjekt zahle, geht bei mir in die Betriebskosten.
Damit ich weiß, was ich in der Grundsteuererklärung eintrage, die Grundlage der Grundsteuer wird, brauchte ich den Auszug.
Das war meine Überlegung. Gut, dann Privatvergnügen . Ich danke sehr für die Hilfe.
Damit ich weiß, was ich in der Grundsteuererklärung eintrage, die Grundlage der Grundsteuer wird, brauchte ich den Auszug.
Meines Erachtens hätte man dafür keinen neuen Grundbuchauszug benötigt. Das steht doch alles in der Eintragungsbekanntmachung nach § 55 GBO,
die man als Eigentümer ja nach dem Kauf bekommen hat.