Hallo zusammen,
ich mache jetzt zum zweiten Mal meine Steuererklärung (mit WISO Steuer Web - meine Fragen sind aber unabhängig von der Software) zwei Sachen sind mir noch nicht ganz klar. Es geht konkret um zwei Punkte bei der Vermietung einer Wohnung, gekauft in 2013, erstmalig in 2021 vermietet).
Frage A: Welche Kosten zählen genau die AFA / Abschreibungssumme (jährlich mit 2%) mit rein?
Die Wohnung wurde aufgeteilt nach:
- Wohnung + Boden (Boden rausgerechnet)
- Kaufvertragskosten + Grunderwerbsteuer
- Grundbucheintragungskosten (Eintragung Vormerkung/Eigentümer/Grundpfandrecht)
Konkrete Frage: die 2% der Summe mit der man jährlich abschreibt: sind dies die Kosten von 1+2? Habe ich das richtig verstanden, dass 3 nicht in die jährliche Abschreibung fällt und nur in 2013 abzugsfähig wäre?
Frage B: Nebenkostenrückzahlung an den Mieter: Zu- und Abflussprinzip?
Es gilbt ja bei der Vermietung für die Einnahmen und Ausgaben das Zu- und Abflussprinzip. Alle Einnamen vom Mieter habe ich auch eingetragen (Miete + Hausgeld). Jetzt ist es dieses Jahr so gewesen, dass der Mieter für 2022 bei den Nebenkosten eine Gutschrift hatte, d.h. ich habe ihm diese in 2023 zurückgezahlt - hatte also einen "Abfluss" (in 2022 war übrigens das gleicher: Guthaben gehabt und dem Mieter eine Erstattung zurücküberwiesen für 2021).
Konkrete Frage: Wie behandele ich diese Nebenkostenerstattung in WISO? Ist diese Erstattung etwas was ich gesondert irgendwo eintragen muss? Welche Erstattung ist dann für welches Jahr relevant: die, die ich in 2022 an den Mieter zurückgezahlt habe? Es würde mich ja etwas mehr ins Minus bringen und wäre damit steuermäßig günstig für mich, wenn ich mehr im Minus bin.
Hoffe ich habe das einigermaßen als Laie verständlich rübergebracht. Danke für jedliches Feedback!