Zahnzusatzversicherung ändert nichts am Erstattungsbetrag?

  • Hallo,


    ich bin gesetzlich versicherter Arbeitnehmer und habe eine private Zahnzusatzversicherung, der doch eigentlich zum Steuerabzug berechtigt sein sollte? Außer dieser Versicherung habe ich keine weiteren in dem Teil zu "Kranken- und Pflegeversicherungen".


    Egal welchen Betrag ich eingebe - ob 5, 500 oder 5000 - es ändert nichts an dem von der steuer:Web errechneten Erstattungsbetrag.


    Hier mal die Maske aus steuer:Web:


  • Nennt sich beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben, die eben nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar sind. Und heutzutage hat diese Höchstbeträge nahezu jeder normal verdienende Angestellte schon mit seinen gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen ausgeschöpft, weshalb sich derartige Zusatzversicherungen meistens nicht mehr auswirken. Das kannst Du aber auch ganz bequem in der Steuerberechnung nebst Ihren detaillierten Erläuterungen ersehen.


    Das haben wir auch schon sehr oft im Forum erläutert. ;)