Unterstützung Kindesmutter, wie absetzen?

  • Hi,

    Wir sind ein unverheiratetes Paar mit gemeinsamen Haushalt und haben im Januar 2022 ein gemeinsames Kind bekommen. Ich (Vater) bin nach 3 monatiger Elternzeit weiter arbeiten gegangen, während meine Partnerin sich um das Kind gekümmert hat. Sie hat neben dem Kindergeld und nach Ablauf des Mutterschafts,- Elterngeld kein weiteres Einkommen.

    Wo kann ich nun bei der Steuererklärung (wiso) die Unterstützung an meine Partnerin eintragen und wie kann ich unsere Steuerlast am besten reduzieren?

    Ich bin/wäre ja Unterhaltspflichtig. Kann ich dann unter "Ehegatten-Unterhalt und Ausgleich" die maximalen 13805Euro eintragen, auch wenn wir weder getrennt noch verheiratet sind?

    Oder unter muss ich bei "Unterhalt an bedürftige Personen" die 10347euro angeben?

    Darf bei beiden Varianten meine Partnerin nicht mehr als 15500Euro Vermögen besitzen? Muss dies nachgewiesen werden?

    Bei beiden Varianten muss sie das dann als Einkommen bei ihrer Steuererklärung angegeben, oder?

    Muss allgemein die Höhe der Unterstützung nachgewiesen werden?

    Vielen Dank und freundliche Grüße


    Dominic

  • Oder unter muss ich bei "Unterhalt an bedürftige Personen" die 10347euro angeben?

    Verheiratet seit ihr ja nicht, von Ehegattenunterhalt kann also nicht die Rede sein. Eigene Einkünfte und Bezüge, wozu auch das Elterngeld gehört,

    sind anzugeben.


    ... meine Partnerin nicht mehr als 15500Euro Vermögen besitzen? Muss dies nachgewiesen werden?

    Das ist das Schonvermögen. Es wird ausdrücklich gefragt, ob kein oder nur ein geringes Vermögen vorhanden ist. Falsche Angaben dazu können

    den Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllen.


    Steuerberatung im Sinne einer bestmöglichen Reduzierung der Steuerbelastung gibt es hier nicht, das verstößt gegen das Steuerberatungsgesetz.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • und wie kann ich unsere Steuerlast am besten reduzieren?

    Steuerberatung im Sinne einer bestmöglichen Reduzierung der Steuerbelastung gibt es hier nicht, das verstößt gegen das Steuerberatungsgesetz.

    Genau und deshalb hier jetzt auch geschlossen.


    Im Übrigen wurde alles schon zigmal beschrieben und wäre mittels der Forumssuche auch schnell auffindbar gewesen:


    eheähnlich unterhalt - Forumssuche


    Da gibt es eigentlich nichts, was in diesem Zusammenhang nicht schon behandelt worden wäre.