Hi,
Wir sind ein unverheiratetes Paar mit gemeinsamen Haushalt und haben im Januar 2022 ein gemeinsames Kind bekommen. Ich (Vater) bin nach 3 monatiger Elternzeit weiter arbeiten gegangen, während meine Partnerin sich um das Kind gekümmert hat. Sie hat neben dem Kindergeld und nach Ablauf des Mutterschafts,- Elterngeld kein weiteres Einkommen.
Wo kann ich nun bei der Steuererklärung (wiso) die Unterstützung an meine Partnerin eintragen und wie kann ich unsere Steuerlast am besten reduzieren?
Ich bin/wäre ja Unterhaltspflichtig. Kann ich dann unter "Ehegatten-Unterhalt und Ausgleich" die maximalen 13805Euro eintragen, auch wenn wir weder getrennt noch verheiratet sind?
Oder unter muss ich bei "Unterhalt an bedürftige Personen" die 10347euro angeben?
Darf bei beiden Varianten meine Partnerin nicht mehr als 15500Euro Vermögen besitzen? Muss dies nachgewiesen werden?
Bei beiden Varianten muss sie das dann als Einkommen bei ihrer Steuererklärung angegeben, oder?
Muss allgemein die Höhe der Unterstützung nachgewiesen werden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Dominic