Energiepreispauschale (bEPP) + Kirchensteuer

  • Hallo, ich bin neu bei der WISO-Steuer.

    Muss erst einmal sagen, dass es sogar Spaß macht mit der Software :D

    Ich habe eine Frage zur bEPP. Mein Arbeitgeber hat mir die Pauschale nicht ausgezahlt. Ich hatte im Jahr 2022 aber auch 3 verschiedene Arbeitgeber (für meine Weiterbildung war das notwendig).

    Nun ist meine Frage, was ich bei der WISO Steuer angeben muss, damit der bEPP mir vom Finanzamt gezahlt wird bzw. Berücksichtigung findet? Oder macht das Programm das automatisch, wenn ich in der Lohnsteuerbescheinigung kein "E" eingetragen habe?


    Weiterhin hat der Arbeitgeber, der die Energiepauschale hätte zahlen müssen, auch keinen Kirchensteuereinbehalt veranlasst. Wo gebe ich da was an, damit diese noch veranlasst wird? Oder macht das Finanzamt das automatisch? Finde das kurios. Im Lohnbescheid steht jeweils, dass ich Kirchenmitglied bin, nur wurde da nichts einbehalten? Wie kann sowas sein, wenn in deren System offensichtlich die Info gespeichert ist?


    Vielen Dank für eure Hilfe :)

  • Oder macht das Programm das automatisch, wenn ich in der Lohnsteuerbescheinigung kein "E" eingetragen habe?

    Das siehst Du doch direkt nach Deinen Eingaben anschließend in der Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen selber. ;)

  • Ok, danke . Wie gesagt, bin neu in dem Programm. Bei der Fülle an Informationen kann man anfangs auch den Überblick verlieren.

    Habe noch eine andere Frage… meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet . Brauchen wir für die Steuer zwei Lizenzen? Die Frage wurde mehrfach gestellt . Aus den Nutzungsbedingungen geht es meiner Meinung nach nicht genau hervor . In der Werbung wird Aula Beispiel genannt „Für Mann und Ehefrau sowie 2 Kinder“. Wo bekommt man Klarheit zu dem Thema ?

  • Habe noch eine andere Frage…

    Bitte künftig nicht solche Endlosthreads. Für Fragen, die sich über die Forumssuche nicht lösen lassen und mit dem Thema nichts zu tun haben, bitte einen neuen Thread eröffnen.


    Habe noch eine andere Frage… meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet . Brauchen wir für die Steuer zwei Lizenzen? Die Frage wurde mehrfach gestellt .

    Und ebenso oft beantwortet. Eine reicht Verlobten (und m.E. auch eheähnlichen Gemeinschaften), sofern es über Dich bzw. Deinen Account läuft.