ALG1 und Werbungskosten

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine (wahrscheinlich recht simple) Frage zum Thema Werbungskosten bei Bezug von ALG1. Ausgangslage: ich (ledig) habe das gesamte Jahr 2022 über ALG1 bezogen. Da keine Steuern gezahlt wurden kann ich nun auch keine Werbungskosten geltend machen (außer sie stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit Bewerbungen).
    Meine Frage nun: die Ausgaben die ich im Jahr 2022 für zB Spenden, Reisepass, WISO Steuersoftware, Steuerhilfe hatte kann ich in der Steuererklärung nicht geltend machen, richtig? Kann man diese Ausgaben in einem Folgejahr geltend machen, wenn man wieder Steuern zahlt? Wahrscheinlich nicht, aber ich wäre hier für Hilfe sehr dankbar. Bin mir leider nicht 100%ig sicher und möchte aus Unwissenheit nicht iwo falsche Angaben machen. Und eine Bestätigung bzw Berichtigung (falls falsche Annahmen) würde vor dem Absenden helfen.

    Dickes DANKE vorab.
    Beste Grüße, Till