Frage zu EStG - Einkommenssteuer

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe eine Frage an euch Experten :) Ich hoffe, dass mir jemand etwas Licht ins Dunkle bringen kann.

    Ich habe letztes Jahr eine private Rentenvorsorge bei einem großen Versicherer in Deutschland "gekündigt".

    Nach der Auflösung bekam ich ein Schreiben mit dem Kapitalertrag §43 Abs.1 Satz 1 Nr4 -> der Wert daneben wird mit einem Minus voran dargestellt "-1234,56€".

    Da ich wahrhaftig nicht vom Fach bin, hätte ich offene Fragen, die ich bisher durch eigene Recherche noch nicht auch selbst nicht beantworten konnte.


    1.) Bedeutet das Minus einen negativen Kapitalertrag? oder werden die Werte generell so angegeben, dass dort nichts mehr verändert werden kann? (Im dazugehörigen Brief stand nichts von "negative Kapitalerträge")

    2.) MUSS ich den Wert in der Steuererklärung angeben oder KANN ich den Wert dort angeben? (Nach meiner Recherche müsste die Versichtung, da Inland, alles bereits an das Amt gemeldet haben oder?)


    Mir geht es hier nicht um den einen oder anderen Euro sondern vielmehr darum, das Ganze natürlich richtig abzugeben.


    Besten Dank schon mal im Voraus.


    Grüße

    Murmel