Grundsteuer Stichtag - Erwerb & Bebauung danach

  • Hallo,


    ich habe einen Grundsteuerbescheid für mein Grundstück erhalten, dass ich im letzten Jahr (05/22) erworben habe -unbebauter Zustand.

    in 2023 ist nun mein Haus fertig auf dem grundstück bebaut worden. Wenn ich der Software immer was eingeben will, bekomme ich Fehlermeldung, weil das alles nach Stichtag in 2022 war.


    Ist das so korrekt? Oder zu wann muss die Bebauung dann melden? Die besteuerungsgrundlage hat sich ja nun geändert.


    Danke vor und Sorry, sollte das eine zu "dumme" Frage gewesen sein.

  • Oder zu wann muss die Bebauung dann melden?

    Wenn das Haus 2023 fertig geworden ist, muss das Grundstück zum Stichtag 01.01.2024 neu bewertet werden. Das ist nach meiner Erinnerung eine

    Artfortschreibung und natürlich keine Hauptfeststellung. Ich weiß nicht, was die Software alles unterstützt.

  • ich habe einen Grundsteuerbescheid für mein Grundstück erhalten, dass ich im letzten Jahr (05/22) erworben habe -unbebauter Zustand.

    in 2023 ist nun mein Haus fertig auf dem grundstück bebaut worden.

    Du meinst, Du hast die Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung auf den 1. Januar 2024 erhalten, oder?


    Die Software fragt Dich bei programmunterstütztem Ausfüllen dann doch, ob Dir das Objekt auf den 01.01.2022 schon gehörte. Wenn Du das in Deinem Fall richtigerweise verneinst, bekommst Du doch die Auswahlfrage, ob Du das Objekt in 2022 oder in 2023 erworben hast. Das beantworten und die Software sagt Dir, wie es weitergeht.

  • Du hast die Aufforderung zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung auf den 1. Januar 2024 erhalten, oder?

    Das glaube ich eher nicht. Die Finanzämter sind derzeit noch mit der Verarbeitung der Hauptfeststellung gut beschäftigt.

    Von der Gesetzeslage her muss man eigentlich von sich aus tätig werden. Nur Zurechnungsfortschreibungen erfolgen von Amtswegen

  • Das glaube ich eher nicht. Die Finanzämter sind derzeit noch mit der Verarbeitung der Hauptfeststellung gut beschäftigt.

    Deshalb müssen sie sich aber selbstverständlich dennoch auch um die Neubauten kümmern.


    Nur Zurechnungsfortschreibungen erfolgen von Amtswegen

    Und für das unbebaute Grundstück hat er oder wird er dann sicherlich aufgrund des Kaufvertrags auch einen Bescheid über die Zurechnungsfortschreibung des unbebauten Grundstücks auf den 01.01.2023 erhalten.


    Von der Gesetzeslage her muss man eigentlich von sich aus tätig werden.

    Ich kenne es so, dass, im alten Verfahren, Formulare mit entsprechender Aufforderung verschickt werden. Die Gemeinden werden sicherlich dringlichst auf entsprechende Grundsteuermessbescheide aufgrund der vorzunehmenden Wert- und Artfortschreibung auf den 01.01.2024 warten. Und auch jetzt ist die Aufforderung ein Knopfdruck, wenn die den Kaufvertrag, Bauträgervertrag etc. ohnehin in den Händen haben.


    Ansonsten: Einheitswert & Einheitswertbescheid - Quelle: Buhl Steuer-Ratgeber

  • Ich kenne es so, dass, im alten Verfahren, Formulare mit entsprechender Aufforderung verschickt werden.

    Früher war viel mehr baugenehmigungspflichtig als heutzutage, wo ja in vielen Bundesländern Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen

    nur noch angezeigt werden müssen. Ob die Fertigstellung dann überhaupt noch angezeigt werden muss ? Früher haben die Bauaufsichtsbehörden die

    Finanzämter informiert, häufig gab es auch Anerkennungsbescheide als steuerbegünstigt, davon haben die Bewertungsstellen sowieso einen Abdruck

    bekommen.

    Ich habe im August 2023 wegen einer Erklärung angerufen, die ich Ende Juli 2022 übermittelt hatte, Die Sachbearbeiterin meinte, es könnte jetzt bald

    etwas werden mit der Verbescheidung. Inzwischen sind weitere 6 Wochen vergangen. Da ist zum Teil immer noch Land unter.