Grund und Boden für häusliches Arbeitszimmer anlegen

  • Hallo,


    ich schreibe seit ein paar Jahren den Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmers ab. Ich hatte aber damals den "Grund und Boden" nicht mit aufgenommen, da der sich ja sowie nicht abschreiben lässt... Das wurde auch nach Klärung und Rückfragen vom Finanzamt alles so seit mehr als 5 Jahren akzeptiert. (Summe kleiner 20500 €)


    Nun wurde ich aber für 2023 aufgefordert den anteiligen Grund und Boden mit aufzunehmen. (H4.2 (7) EStH)


    Ich gehe davon aus, dass hierfür eine Anlage mit "59 - Grundstücksanteil des häuslichen Arbeitszimmers" angelegt werden muss. Damit taucht es auch in der AVEÜR auf.


    Das Problem ist aber, dass bei einer Nutzungsdauer von <= 100 Jahren automatisch abgeschrieben wird. Bei "Grund und Boden" sollte/darf es aber keine Abschreibung geben.


    Bei >= 200 Jahren wird es dann im Jahr der Anschaffung als Zugang gebucht, aber in den Folgejahren wird nur noch der Einlagewert ausgewiesen (=> Buchwert Anfang und Ende jeweils leer).


    Weiß hier jemand, wie man das in Mein Büro korrekt anlegt? (Vermutlich könnte ich das jedes Jahr manuell eintragen :rolleyes: )


    Vielleicht hat das Problem ja schon jemand gelöst. Ich wäre über einen Hinweis oder weitere Meinungen sehr dankbar :thumbsup:



    Zusatzfragen (eigentlich Fragen für einen StB, aber ggf. hat hier jemand unverbindliche Hinweise dazu):

    - Sind Grund und Boden eines häuslichen Arbeitszimmers eine abziehbare Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung? Mein Büro bucht das (bei <= 100 Jahren) nur als Abschreibung.

    - Wenn die Anschaffung schon Jahre zurückliegt und es eine Betriebsausgabe ist, muss eine alte Steuererklärung wieder aufgerollt werden? Oder könnte man das im aktuellen Jahr nachträglich als Betriebsausgabe aufnehmen?

  • Sind Grund und Boden eines häuslichen Arbeitszimmers eine abziehbare Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung?

    Nein.


    Weiß hier jemand, wie man das in Mein Büro korrekt anlegt? (Vermutlich könnte ich das jedes Jahr manuell eintragen :rolleyes: )

    Ich nutze die Software nicht und kann insoweit auch nichts sagen. Im kleinen WISO Steuer wird es mit dem Konto auf jeden Fall richtigerweise nicht abgeschrieben. Ich kann mir da einen Fehler in einer Software eigentlich auch nicht vorstellen, sondern würde eher Richtung Bedienfehler/Einstellungen gehen, denn das war ja noch nie anders geregelt. Du solltest also auf jeden Fall warten, bis ein Nutzer der Software, der das gegenprüfen kann, antwortet.