Steuervorauszahlungen vermeiden

  • Wie kann ich eine Steuervorauszahlung vermeiden?
    Wir müssen 4x im Jahr 600€ als Steuervorauszahlung an das Finanzamt überweisen.
    Dieses Jahr bekommen wir lt. WISO Steuer ca. 950€ an Erstattung zurück.
    Können wir das umständliche Vorauszahlen nicht durch einen Steuerklassenwechsel vermeiden?

    Ehefrau: berufstätig mit einem Jahresbrutto von ca. 55000€ Steuerklasse 3
    Ehemann: Volle Erwerbsminderungsrente mit einem Jahresbrutto von ca. 25000€ Steuerklasse ??
    Ein Kind

  • Da von Renten bei der Auszahlung keine Steuern einbehalten werden, dürfte es schwierig sein, die Vorauszahlungen gänzlich wegzubringen.

    Das Finanzamt wird die Vorauszahlungen mit dem Steuerbescheid für 2022 eventuell anpassen, aber wohl nicht auf 0 €.

    Was an den Vorauszahlungen ist denn so umständlich ? Ich habe dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und muss eigentlich nur auf eine

    ausreichende Kontodeckung achten.

    Wenn ihr jetzt in die Steuerklasse 4/4 wechselt, wird bei der Ehefrau über 4.000,00 € mehr Lohnsteuer einbehalten, da gewährt ihr dem Fiskus m. E. ein

    zinsloses Darlehen.

  • Bevor ich das tue möchte ich mich erst einmal informieren, um etwas sicherer in das Gespräch zu

    Gib doch einfach erst einmal die Erklärung ab und warte den neuen Vorauszahlungsbescheid ab, den Du sicherlich erhalten wirst. Ganz vermeiden lässt sich diese bei der Rentenhöhe kaum und letztlich wird bei der ESt-Veranlagung ja eh abgerechnet.

  • Die 2400€ jährliche Vorauszahlung mache ich jetzt schon einige Jahre. Es ist immer der gleiche Betrag. Bei der Festlegung stand "auch für die Folgejahre"
    Letztendlich haben wir doch monatlich Geld auf dem Konto, was wir nicht ausgeben dürfen, da es uns finanztechnisch nicht zusteht. Ich bin noch von der Genaration, die hier etwas pingelig ist. Warum kann man das nicht so steuern, sodass meine Frau einfach 200€ monatlich Netto weniger ausbezahlt bekommt?

  • Warum kann man das nicht so steuern, sodass meine Frau einfach 200€ monatlich Netto weniger ausbezahlt bekommt?

    Weil es letztlich egal ist, ob 3/5, 4/4 oder 4/4 Faktor. Genau wird man es nie hinbekommen, da man ja nie im voraus weiß, mit welchen Kosten man letztlich im Veranlagungszeitraum belastet sein wird. Und ich persönlich empfinde es als wesentlich angenehmer, sich auf eine etwaige Erstattung zu freuen, als bei der Steuerberechnung schon schlucken zu müssen, welcher Brocken noch auf mich zukommt. Und der Faktor Zinsvorteil ist wohl im Regelfall vernachlässigbar.


    Ich bin noch von der Genaration, die hier etwas pingelig ist.

    Gerade deshalb, schläft sich m.E. viel angenehmer. ;)

  • Warum kann man das nicht so steuern, sodass meine Frau einfach 200€ monatlich Netto weniger ausbezahlt bekommt?

    Weil es letztlich egal ist, ob 3/5, 4/4 oder 4/4 Faktor. Genau wird man es nie hinbekommen, da man ja nie im voraus weiß, mit welchen Kosten man letztlich im Veranlagungszeitraum belastet sein wird. Und ich persönlich empfinde es als wesentlich angenehmer, sich auf eine etwaige Erstattung zu freuen, als bei der Steuerberechnung schon schlucken zu müssen, welcher Brocken noch auf mich zukommt. Und der Faktor Zinsvorteil ist wohl im Regelfall vernachlässigbar.


    Wenn das tatsächlich so ist, dann lasse ich es so, und bedanke mich bei dir für die tolle Aufklärung.
    Mir war nicht bewusst, dass man das bei diesem Nachzahlungsbetrag nicht anpassen kann. Mir ist es dann so wie es jetzt ist tatsächlich lieber als das wir unter Umständen einen ungewissen Betrag nachzahlen müssen.
    Meinst du es lohnt sich trotzdem einmal mit dem Finanzamt zu telefonieren, oder ist das für dich eine klare Sache?

  • Meinst du es lohnt sich trotzdem einmal mit dem Finanzamt zu telefonieren, oder ist das für dich eine klare Sache?

    Ich habe mir grundsätzlich Eines auf die Fahnen geschrieben. Wenn möglich, möchte ich niemanden vorfinanzieren. Das gilt für mich für die Energielieferanten sowie alle Institutionen welche Abschläge oder Vorauszahlungen möchten. Ich halte es einfach für eine schwierige Aufgabe, mein Geld aus Vorauszahlungen über Jahresabrechnungen oder Steuervorauszahlungen über Einkommensteuererklärungen zurückzuholen. Ich und meine Frau sind keine Bank.

  • Meinst du es lohnt sich trotzdem einmal mit dem Finanzamt zu telefonieren, oder ist das für dich eine klare Sache?

    In meinen Augen macht das erst Sinn, wenn er die aktuellen hat und ein angepasster VZ-Bescheid vorliegt. Ansonsten müsste er ja eine vorläufige Einkunftsermittlung anfordern. Aber da sich bei Euch ja wohl so keine großen Sprünge tun, würde ich abgeben und das Ergebnis abwarten. Zumal ja die Rentensteigerungen 2023 und 2024 nochmals voll auf den steuerpflichtigen Teil der Rente durchschlagen.


    Und mit Steuerklasse 4/4 würdet Ihr weit über Euer gewünschtes Ziel hinausschießen. Das kannst Du im amtlichen Steuerrechner des BMF selber ausrechnen: Berechnungen zur Lohnsteuer - Quelle: BMF

    Dann müsste man evtl noch schauen, ob man das durch einen Lohnsteuerfreibetrag ausgleichen kann. Aber man kann es auch übertreiben.

  • Ich halte es einfach für eine schwierige Aufgabe, mein Geld aus Vorauszahlungen über Jahresabrechnungen oder Steuervorauszahlungen über Einkommensteuererklärungen zurückzuholen. Ich und meine Frau sind keine Bank.

    Man kann es aber auch übertreiben. Und bei der Einkunftssituation von mikrotom ist es eben ohne Glaskugel nahezu unmöglich, für jeden Veranlagungszeitraum das Optimalste vorausschauend zu planen. Und gerade bei Steuerklassenwechsel gibt es dem Staat auch ohne EStVZ-Bescheid ein wesentlich höheres Darlehen (in Deinen Augen). Und das dann nun ständig an evtl. neue Lebensumstände anzupassen wäre wirklich zuviel und aufgrund der nicht planbaren Lebensumstände nahezu unmöglich.

    Und der Staat ist eben auch nicht die Bank des Steuerbürgers, weshalb er eben unter gewissen Voraussetzungen EStVZ erhebt. Eben genau so, wie sie jeder Arbeitnehmer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs jeden Tag erlebt.

  • Man kann es aber auch übertreiben.

    Das sehe ich auch so. Man kann sich vor allen evtl. Nachzahlungen schützen und Vorauszahlungen leisten. Jeder so, wie er es möchte. Es ist immer eine individuelle Entscheidung notwendig. Jede(r) sollte sich überlegen, welchen Weg sie einschlagen wollen/möchten/müssen. Ich habe verstanden, bei den Steuerbehörden arbeiten auch nur Menschen. Sie geben ihr Bestes. Kommunikation macht Sinn.

  • Letztendlich haben wir doch monatlich Geld auf dem Konto, was wir nicht ausgeben dürfen, da es uns finanztechnisch nicht zusteht.

    Wir leisten seit meinem Renteneintritt ebenfalls Vorauszahlungen, wobei die Beträge allerdings höher sind als in dem hier beschriebenen Fall.

    Um mein Girokonto nicht überwachen zu müssen, habe ich das von Anfang an so gesteuert, dass per Dauerauftrag monatlich ein bestimmter Betrag

    auf ein Tagesgeldkonto überwiesen wird. Bei Fälligkeit der Quartalsvorauszahlung wird der dafür benötigte Betrag auf das Girokonto umgebucht.

    Sobald Im Juli die Rentenerhöhung bekannt ist, wird die monatliche Rückstellung so erhöht, dass bis Dezember der für das Jahr zu erwartende

    Nachzahlungsbetrag ebenfalls zur Seite gelegt ist. Damit tangiert mich die Nachzahlung unabhängig von der Höhe überhaupt nicht.

    Für die Kalkulation nutze ich die Steuerprognose, die Ergebnisse waren in den letzten Jahren eigentlich immer richtig, das wird auch 2023 so sein.

    Weil meine Frau seit heuer ebenfalls eine Altersrente bezieht, was ja bisher weder bei den Vorauszahlungen für 2023 noch bei den jetzt mit dem

    Steuerbescheid für 2022 neu festgesetzten Vorauszahlungen für das Jahr 2024 berücksichtigt wurde, wird sich für 2023 eine Nachzahlung von

    über 2.000,00 € ergeben, fällig voraussichtlich im September 2024. Das Geld dafür ist bis Dezember 2023 auf dem Tagesgeldkonto angesammelt.

    Es wirft dort sogar inzwischen wieder Zinsen ab, wobei es mir nicht um den Zinsertrag geht, sondern um die Sicherstellung der Liquidität.

    Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar. Ich muss 4-mal im Jahr manuell Geld vom Tagesgeldkonto umbuchen und am Jahresanfang und

    zur Jahresmitte den Betrag für den monatlichen Dauerauftrag neu kalkulieren und in der Regel anpassen.