EÜR 2022 - Nachtrag von Rechnungen

  • Hallo.


    Ich hab ein kleines Problem. :wacko:

    Ich habe die Software 2022 übernommen und will nun nicht ewig rumsuchen. 8)


    Ich habe von demjenigen jetzt noch Rechnungen bekommen, die zum Geschäft gehören und nicht vom Geschäftskonto gebucht wurden (aus welchen Gründen auch immer).

    Mein Vorgänger hat diese Rechnungen nicht gehabt, das Jahr ist durchgebucht und alle VA sind natürlich abgegeben.


    Wie pflege ich diese Rechnungen nun ein? Muss ich alle VA neu abgeben und korrigieren? Oder regelt sich das über die USt Erklärung? Dort soll er nämlich noch nachzahlen - als ich mir die jetzt angeschaut habe, würde da ein dreistelliger Betrag noch zu zahlen sein (ohne die Rechnungen).


    Hat jemand das schon gehabt und einen heißen Tipp?


    Dankeschön!!! :thumbsup:

  • Übernommen vom wem und aus welchem Grund?

    Für einen Freund von einem Fremden - ich soll das jetzt machen

    Da das Jahr aber über die Software gebucht wurde, habe ich nun meine Fragen. Und ich will nicht alles neu machen, sondern den Rest da gleich mitverbuchen und dann ist gut.

  • Für einen Freund von einem Fremden - ich soll das jetzt machen

    Und Du darfst in Steuer- und Buchführungsangelegenheiten tätig werden?


    Ich habe von demjenigen jetzt noch Rechnungen bekommen, die zum Geschäft gehören und nicht vom Geschäftskonto gebucht wurden (aus welchen Gründen auch immer).

    Dann hast Du hoffentlich auch nach Ausgangsrechnungen in diesem Zusammenhang gefragt bzw. evtl. Bargeschäfte. Das FA wird bei so etwas hellhörig.

  • Ich habe von demjenigen jetzt noch Rechnungen bekommen, die zum Geschäft gehören,

    Mein Vorgänger hat diese Rechnungen nicht gehabt,

    ist mir alles zu verworren um auch nur eine annähernd richtige Antwort zu geben.

    Wenn dein Vorgänger derjenige ist für den Du die Buchführung machen sollst, und von demjenigen :wacko: auch die Rechnungen stammen, die er nie gehabt hat, hätten diese noch ins WJ 2022 gebucht werden können und die USt/VSt-Berichtigung dazu in der USt-Erklärung gemacht werden können. Vorausgesetzt es gibt Originalbelege dafür.

    Aber wie oben steht ´hätten´das ist nun vorbei den letzter Termin zur Abgabe war am 02.10.

  • Verlängerung ist genehmigt. Frist ist eine andere, eben weil es eine Umstellung gab.


    ich soll die Buchhaltung für jemanden (A) machen. Bisher machte das ein anderer (B). Mit dieser Software.


    A hat Rechnungen nachgereicht. Passiert oft genug. X/


    Ich wollte nun das Programm benutzen, um fertig zu machen, aber offensichtlich ist das nicht möglich. :| schade.

  • Verlängerung ist genehmigt. Frist ist eine andere

    Dann eben von B die Unterlagen/Rechnungseingänge anfordern/oder wenn Du sie hast, in 2022 nachbuchen. wo ist das Problem


    Muss ich alle VA neu abgeben und korrigieren?

    nein

    Oder regelt sich das über die USt Erklärung?

    so ist es.

    für die UStErklärung sowie für die EÜR werden die USt+VSt des ganzen Jahres automatisch aus den jeweiligen Konten ausgelesen und in die Jeweiligen Kennziffer-felder eingetragen.

    Wie pflege ich diese Rechnungen nun ein?

    so wie ich das nachverfolge geht es doch um Eingangsrechnungen oder?

    Von daher würde die Nachforderung ja niedriger ausfallen.

    Und wenn Du unter Einpflegen - Buchen meinst, dann einfach das betreffende Aufwands o. Wareneinkaufskonto im Soll und das Zahlkonto ins Haben setzen.