Hallo,
ich plane eine PV Anlage auf meinem Mietshaus zu installieren.
Die UST Themen habe ich alle verstanden und einen Überblick.
Meine Frage:
Kann ich die Anschaffungskosten der Anlage (ca. 20.000 Euro, ca 12KW) ganz normal in meiner Einkommenssteuererklärung in der Anlage V geltend machen?
Wenn ja als was? Als Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (? Jahre) ? Oder als Erhaltungsaufwendung (? Jahre) ? Oder „nur“ als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten wo ich die lineare Abschreibung von 2% ansetze?
Vorab vielen Dank für die Antworten.
Viele Grüße