PV Anlage auf meinem Mietshaus - Abschreibungsmöglichkeiten

  • Hallo,

    ich plane eine PV Anlage auf meinem Mietshaus zu installieren.


    Die UST Themen habe ich alle verstanden und einen Überblick.


    Meine Frage:

    Kann ich die Anschaffungskosten der Anlage (ca. 20.000 Euro, ca 12KW) ganz normal in meiner Einkommenssteuererklärung in der Anlage V geltend machen?


    Wenn ja als was? Als Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (? Jahre) ? Oder als Erhaltungsaufwendung (? Jahre) ? Oder „nur“ als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten wo ich die lineare Abschreibung von 2% ansetze?


    Vorab vielen Dank für die Antworten.


    Viele Grüße

  • Danke für die schnelle Antwort und Info Charlie49.

    Du meinst also, da ich die Einnahmen der Einspeisung nicht versteuern muss, kann ich auch die Investition der Anlage nicht geltend machen. Ändert sich das Deiner Meinung nach wenn ich z. B. einen Batteriespeicher mit einbaue und quasi das Ding als Eigennutzung führe und nicht als Volleinspeiser?

  • Ändert sich das Deiner Meinung nach wenn ich z. B. einen Batteriespeicher mit einbaue und quasi das Ding als Eigennutzung führe und nicht als Volleinspeiser?

    Nein, die Erlöse aus dem Stromverkauf, gleich ob an einen Netzbetreiber oder an deine Mieter unterliegen nicht der Einkommensteuer, immer

    vorausgesetzt, die Leistung der Anlage liegt unterhalb von 15 kW(p) je Wohneinheit.

  • Es ist aber schon klar, dass dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist, oder? Nochmals die Bitte, sich daran zu halten.


    Und was hat das alles mit dem Thema Verwaltung und &Abrechnung hier im Unterforum zu tun?