Nachträglich hohe Kosten aus dem Vorjahr erstattet bekommen

  • Hallo zusammen,


    ich hatte wie in einem anderen Beitrag geschrieben einen langen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Den Streit habe ich zwar zu 3/4 gewonnen, aber auf Grund eines bewilligten Auflösungsantrag meinen Job nicht zurückbekommen. Es ist so, dass dieser Rechtsstreit existenziell war. Ich hätte zur Rehabilitation meines eigenen Berufs in meiner Branche meinen alten Job unbedingt wieder benötigt, da es von dieser Art Job nicht viele gibt und ich mich in diesem Job immer extrem wohl gefühlt habe und blöd gesagt "nichts anderes kann". Dementsprechend halte ich mich seit dem Ende des Streits als Kleinunternehmer irgendwie über Wasser.


    Da der Rechtsstreit existenziell war und vor dem Landesarbeitsgericht ein Anwaltszwang bestand, haben sich sehr hohe Kosten angehäuft. 2021 ungefähr 40.000€ und 2022 ungefähr 36.000€.

    Ich habe in meiner letzten Steuererklärung dann auch die 40.000€ angegeben und letztendlich nur einen geringen Betrag erstattet bekommen, was aber wohl auch daran lag, dass ich 2021 fast keine Einkommenssteuer bezahlt habe, denn ich war arbeitslos und hatte nur über die letzten 5 Monate als Kleinunternehmer gearbeitet, um mich voll auf den Gerichtsstreit zu konzentrieren und all meine Energie dorthinein gesteckt.


    In dieser Steuererklärung, die ich bis 31.10. abgeben muss, habe ich dafür deutlich höhere Einnahmen und entsprechend viel mehr Einkommenssteuer bezahlt, da mir mein ehemaliger Arbeitgeber eine Abfindung und nicht ausbezahlte Löhne erstatten musste. Ich habe die 36.000€ in WISO erfasst und würde aktuell ungefähr 12.000€ erstattet bekommen. Im letzten Jahr habe ich dagegen "nur" rund 1000€ erstattet bekommen (WISO hatte rund 1200€ errechnet).


    Meine Frage: Ist es möglich, dass ich die Anwalts- und Gerichtskosten für 2021 auch noch in der aktuellen Steuererklärung geltend machen kann bzw. auf irgendeine andere Art und Weise noch geltend machen kann? Denn mir würden sonst nach meiner Rechnung ja aus dem letzten Jahr einige Euro entgehen, die mir nicht erstattet wurden, weil ich den mir zustehenden Lohn erst 2022 erhalten habe?

  • Meine Frage: Ist es möglich, dass ich die Anwalts- und Gerichtskosten für 2021 auch noch in der aktuellen Steuererklärung geltend machen kann bzw. auf irgendeine andere Art und Weise noch geltend machen kann?

    Nein, es gilt zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Dir ist aber bekannt, dass dem Forum eine steuerliche Hilfeleistung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist, oder?


    Wurde denn für 2021 kein verbleibender Verlust festgestellt ?

    Er war ja sicherlich 2021 auch eine ganze Zeit beschäftigt mit entsprechendem Arbeitslohn, ansonsten hätten wir ja nicht das 2022er Problem mit Freistellung und nachgezahltem Arbeitslohn.

  • ... haben sich sehr hohe Kosten angehäuft. 2021 ungefähr 40.000€ und 2022 ungefähr 36.000€.

    Wurde denn für 2021 kein verbleibender Verlust festgestellt ?

    Wo würde dieser denn stehen?

    Meine Frage: Ist es möglich, dass ich die Anwalts- und Gerichtskosten für 2021 auch noch in der aktuellen Steuererklärung geltend machen kann bzw. auf irgendeine andere Art und Weise noch geltend machen kann?

    Nein, es gilt zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Dir ist aber bekannt, dass dem Forum eine steuerliche Hilfeleistung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist, oder?

    Alles klar, danke für die Info, das hatte ich befürchtet.

    Und dass dies nicht gestattet ist, weiß ich nun dank deiner Hinweise. Für mich ist nur die Grenze nicht ganz klar, was ich dann in diesem Forum noch fragen darf und was nicht.

  • Wo würde dieser denn stehen?

    In einem weiteren Steuerbescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2021.


    Und dass dies nicht gestattet ist, weiß ich nun dank deiner Hinweise. Für mich ist nur die Grenze nicht ganz klar, was ich dann in diesem Forum noch fragen darf und was nicht.

    Warum habe ich das wohl oben erwähnt?

  • 2021 habe ich wie gesagt nur als Kleinunternehmer ein bisschen verdient (ungefähr 5000€), die Arbeitnehmertätigkeit war Ende 2020 vorbei.

  • Das ist natürlich bitter. Wobei ich im Nachinein natürlich auch nicht weiß, wie viel ich da letztendlich erstattet bekommen hätte.

    Aber um es diesmal richtig zu machen: Wo genau im Bereich Werbungskosten soll ich die 36.000€ denn eintragen in der WISO Steuersoftwarte? Für mich erscheinen eigentlich nur "Ausgaben zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre" oder "Sonstige Ausgaben" als plausibel.

  • Das ist natürlich bitter. Wobei ich im Nachinein natürlich auch nicht weiß, wie viel ich da letztendlich erstattet bekommen hätte.

    Aber um es diesmal richtig zu machen: Wo genau im Bereich Werbungskosten soll ich die 36.000€ denn eintragen in der WISO Steuersoftwarte?

    Rechts- und Beratungskosten sollten doch zu finden sein.


    Abgesehen davon:

    Folgendes: Ich hatte einen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber, die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht wie von allen Rechtsexperten erwartet als unwirksam gewertet. Das Problem war aber, dass das Arbeitsgericht einen sogenannten Auflösungsantrag bewilligt hat und ich daraufhin meinen Job nicht mehr zurückbekommen habe.

    Mit so einem Urteil werden doch auch Feststellungen bezüglich Verfahrenskosten festgestellt. Da hast Du doch sicherlich einen nicht unerheblichen Teil Deiner Gerichts- und Verfahrenskosten wieder erstattet bekommen. Diese zu erwartenden Erstattungen bzw. dann auch tatsächlichen Erstattungen sind dann natürlich auch in den Jahren der Entstehung der Kosten gegenzurechnen. Diese hättest Du natürlich erklären bzw. das FA auf diese Möglichkeit hinweisen müssen.

  • Nein, leider finde ich die "Rechts- und Beratungskosten" nicht, auch nicht über die Suche innerhalb des Programms. Und nein ich habe nichts erstattet bekommen. Ich musste lediglich was die Gerichtskosten selbst angeht "nur" 1/4 bezahlen. Aber die Gerichtskosten waren längst nicht so hoch wie die Anwaltskosten.

  • Ich musste lediglich was die Gerichtskosten selbst angeht "nur" 1/4 bezahlen. Aber die Gerichtskosten waren längst nicht so hoch wie die Anwaltskosten.

    Da hat Dich Dein Anwalt dann hoffentlich gut beraten. ?(


    Nein, leider finde ich die "Rechts- und Beratungskosten" nicht, auch nicht über die Suche innerhalb des Programms.

    Na ja, mit dem Oberbegriff kommt man aber durchaus weiter:


    Für mich erscheinen eigentlich nur "Ausgaben zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre" ...

    Genau, diesen überwiegend zuzuordnen, ggf. noch anteilig dem laufenden Arbeitslohn.

  • Der Anwalt war sehr gut, dass das Urteil dann in dem einen Viertel so gefällt wurde, wie es gefällt wurde, das war nicht nur für mich, sondern für alle Prozessbeobachter (auch die neutralen) total überraschend und belastet mich psychisch bis heute schwer. Aber das ist ein anderes Thema.


    Und du hast ja nun doch auch den Bereich "Sonstige Ausgaben" verwendet, von daher dürfte das passen. Danke nochmal!

  • Und du hast ja nun doch auch den Bereich "Sonstige Ausgaben" verwendet, von daher dürfte das passen. Danke nochmal

    Warum "dürfte"? Da steht doch in dem Reiter anklickbar wortwörtlich "Prozesskosten". Wobei das den auf den laufenden Arbeitslohn entfallenden Anteil ggf. zu errechnen ist, denn den entschädigt zu besteuernden Einnahmen sind die zugehörigen Ausgaben direkt zuzuordnen. Dein Eintrag ist also an der Stelle in jedem Fall zu hoch. Und dem FA musst Du den Aufteilungsmaßstab natürlich auch gesondert erläutern.

  • Das ist dann mein nächstes Thema. Wie wird das errechnet?

    Eigentlich neuer Thread. Aber widerlegbarer Ansatz könnte ja das Verhältnis der Einnahmen sein. Damit sollte die Frage ja erledigt sein.