Hallo zusammen,
ich hatte wie in einem anderen Beitrag geschrieben einen langen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Den Streit habe ich zwar zu 3/4 gewonnen, aber auf Grund eines bewilligten Auflösungsantrag meinen Job nicht zurückbekommen. Es ist so, dass dieser Rechtsstreit existenziell war. Ich hätte zur Rehabilitation meines eigenen Berufs in meiner Branche meinen alten Job unbedingt wieder benötigt, da es von dieser Art Job nicht viele gibt und ich mich in diesem Job immer extrem wohl gefühlt habe und blöd gesagt "nichts anderes kann". Dementsprechend halte ich mich seit dem Ende des Streits als Kleinunternehmer irgendwie über Wasser.
Da der Rechtsstreit existenziell war und vor dem Landesarbeitsgericht ein Anwaltszwang bestand, haben sich sehr hohe Kosten angehäuft. 2021 ungefähr 40.000€ und 2022 ungefähr 36.000€.
Ich habe in meiner letzten Steuererklärung dann auch die 40.000€ angegeben und letztendlich nur einen geringen Betrag erstattet bekommen, was aber wohl auch daran lag, dass ich 2021 fast keine Einkommenssteuer bezahlt habe, denn ich war arbeitslos und hatte nur über die letzten 5 Monate als Kleinunternehmer gearbeitet, um mich voll auf den Gerichtsstreit zu konzentrieren und all meine Energie dorthinein gesteckt.
In dieser Steuererklärung, die ich bis 31.10. abgeben muss, habe ich dafür deutlich höhere Einnahmen und entsprechend viel mehr Einkommenssteuer bezahlt, da mir mein ehemaliger Arbeitgeber eine Abfindung und nicht ausbezahlte Löhne erstatten musste. Ich habe die 36.000€ in WISO erfasst und würde aktuell ungefähr 12.000€ erstattet bekommen. Im letzten Jahr habe ich dagegen "nur" rund 1000€ erstattet bekommen (WISO hatte rund 1200€ errechnet).
Meine Frage: Ist es möglich, dass ich die Anwalts- und Gerichtskosten für 2021 auch noch in der aktuellen Steuererklärung geltend machen kann bzw. auf irgendeine andere Art und Weise noch geltend machen kann? Denn mir würden sonst nach meiner Rechnung ja aus dem letzten Jahr einige Euro entgehen, die mir nicht erstattet wurden, weil ich den mir zustehenden Lohn erst 2022 erhalten habe?