Arbeit inÖsterreich Hauptwohnsitz in Deutschland

  • Ich bin seit einem Jahr abhängig beschäftigt in österreich, habe aber meinen Hauptwohnsitz und Familie in Deutschland. Ich zahle meine Sozialabgaben in österreich. kann ich meine Ausgaben im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, also fahrten nach Hause, zweite Unterkunft am Arbeitsort etc. bei der Einkommensteuererklärung in Deutschland (Frau ebenfalls berufstätig)geltend machen?

  • Hallo Martin,


    das ist ein sehr komplexes Thema.
    Im Detail kann Ihnen da nur ein Steuerberater weiter helfen, der aufgrund Ihrer gesamten beruflichen und persönlichen Situation sich ein Urteil bilden kann.


    Das ist von sehr vielen Faktoren abhängig.
    z.B. Für Sie gilt das DBA Österreich.
    Dort heißt es u.a.:
    Für die unselbständige Tätigkeit i.S. des Art. 15 ist grundsätzlich vom Arbeitsort-Prinzip auszugehen. Das bedeutet, daß für die Bezüge eines Arbeitnehmers, der in einem Vertragsstaat ansässig, aber im anderen Vertragsstaat tätig ist, dieser letztere Staat, der Tätigkeitsstaat, den Steueranspruch besitzt. Von diesem Grundsatz gibt es aber eine sehr wichtige Ausnahme in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung. Diese Ausnahme enthält Art. 15 in seinem Abs. 2 mit der sogenannten 183-Tage-Regel. Sie hat folgendes zum Inhalt:
    – Dauert der Aufenthalt eines unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers im DBA-Staat während eines Steuerjahres dort nicht länger als 183 Tage und
    – werden die Bezüge (Gehalt, Zulagen usw.) von einem oder für einen Arbeitgeber gezahlt, der in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, ohne daß diese Bezüge zu Lasten einer ausländischen Betriebsstätte dieses Arbeitgebers gehen, so unterliegt der Arbeitnehmer mit seinen gesamten Arbeitseinkünften der deutschen Steuerpflicht.


    Ich nehme an, das ist bei Ihnen nicht der Fall.
    Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist der Bruttobetrag der Vergütung. Eine Kürzung um Betriebsausgaben, Werbungskosten und dgl. ist demzufolge nicht zulässig.