Verkauf von Anlagevermögen Grundstück wird vom System nicht unterstützt, da keine Abschreibung hinterlegt.

  • Mein altes Büro war mit Grundstück Teil eines Eigenheims. Ich habe das Grundstück ohne Abschreibung separat zum Gebäudeanteil gebucht mit 0 Jahren Abschreibung.

    Den Hausverkauf kann ich gegen das Anlagengut des Büroanteils buchen.

    Bei dem Grundstück erhalte ich bei Buchung der Einnahme gegen das Anlagengut die Fehlermeldung "Bei einer Nutzungsdauer von 0 Jahren (Sofortabschreibung) ist das Buchen von Zu- und Abgängen nicht möglich. Diese Buchung habe ich auf Anraten meines Steuerberaters so vorgenommen. (Abschreibung auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften).


    Was kann ich tun um den Erlös aus dem Grundstück zu buchen und das Anlagegut auszubuchen?

    Einmal editiert, zuletzt von Babette_N () aus folgendem Grund: Ein Problem ist, glaube ich, dass ich keinen Restwert, z.B. 1 €, habe

  • Was kann ich tun um den Erlös aus dem Grundstück zu buchen und das Anlagegut auszubuchen?

    was Du schon mal getan hast.

    auf Anraten meines Steuerberaters

    Und fragst ihn dabei auch wie er darauf kommt dass Grundstücke abgeschrieben werden. (egal ob 0 Jahre oder 100 Jahre. Da bei Grund u. Boden keine Abnutzung möglich ist, gibt es keine Abschreibung.

    Den Verkauf buchst Du als Erlös auf 8850 SKR03

  • Dank an maxundmoriz

    Bei mir weigert sich das System Anlagegüter mit 0 Euro Restwert auszubuchen.

    Ich habe zwar keine Ahnung von der Software, aber warum überhaupt Restwert 0,00€? Grund&Boden sollte doch weiterhin mit dem damaligen Einlagewert zu buche stehen. Und den Buchwert dann eben wieder ausbuchen und die Differenz zum Erlös/Teilwert ist dann eben Gewinn/Verlust.

  • Aber bei Dir ist Einlagewert = aktueller Buchwert = Restwert. Damit muss doch eine Abschaffungsbuchung und Gegenüberstellung Erlös/Teilwert entsprechendem Gewinn/Verlust möglich sein.


    Die Forumssuche hast Du schon mal genutzt? Abschaffung gab es doch schon öfters.