Mein altes Büro war mit Grundstück Teil eines Eigenheims. Ich habe das Grundstück ohne Abschreibung separat zum Gebäudeanteil gebucht mit 0 Jahren Abschreibung.
Den Hausverkauf kann ich gegen das Anlagengut des Büroanteils buchen.
Bei dem Grundstück erhalte ich bei Buchung der Einnahme gegen das Anlagengut die Fehlermeldung "Bei einer Nutzungsdauer von 0 Jahren (Sofortabschreibung) ist das Buchen von Zu- und Abgängen nicht möglich. Diese Buchung habe ich auf Anraten meines Steuerberaters so vorgenommen. (Abschreibung auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften).
Was kann ich tun um den Erlös aus dem Grundstück zu buchen und das Anlagegut auszubuchen?