Liebe Leute,
meine Frau und ich sind nach Deutschem Recht verheiratet und machen bei der Steuererklärung immer eine Zusammenveranlagung, werden also vom Finanzamt als eine Einheit angesehen.
Nun ist es aber so, dass meine Frau arbeitsbedingt zusätzlich zu unserem gemeinsamen Hauptwohnsitz (in Hessen) noch einen Zweitwohnsitz (in Sachsen) anmelden muss, der erhebliche zusätzliche Kosten verursacht.
Da sie grundsätzlich alle Anforderungen für die Doppelte Haushaltsführung erfüllt, würden wir dann denke ich ja die Zusatzkosten als Werbekosten absetzen können.
Nun ist es aber so, dass meine Frau im Gegensatz zu mir (Angestellter, öffentlicher Dienst) über ein steuerfreies Promotionsstipendium bezahlt wird.
Da ich diesbezüglich auf verschiedene Quellen gestossen bin bei denen das Finanzamt mal von den Werbungskosten das Stipendium abzieht und manchmal nicht, es sich in den Fällen aber ausschliesslich um Einzelpersonen (also keine Zusammenveranlagung) handelte und ich ja Steuern auf meinen Teil des Einkommens zahle von denen wir dann gerne ihre Werbungskosten abziehen würden, wollte ich Euch mal fragen, wie Ihr das einschätzt:-)
Vielen lieben Dank im Voraus und Grüße