Wie verbuche ich ein zum Büro gehörendes Grundstück als Anlagegut ohne eine entsprechende Abschreibung zu hinterlegen.
Das Thema wurde schon 2015/2016 ohne echte Lösung besprochen.
Wie verbuche ich ein zum Büro gehörendes Grundstück als Anlagegut ohne eine entsprechende Abschreibung zu hinterlegen.
Das Thema wurde schon 2015/2016 ohne echte Lösung besprochen.
Das Thema wurde schon 2015/2016 ohne echte Lösung besprochen.
An Deiner Stelle würde ich einmal einen Berater anrufen.
Das Thema wurde schon 2015/2016 ohne echte Lösung besprochen.
Und in welchem Thread? Sollte man dann auch verlinken, wenn ihn nicht fortführen mag. Ich vermute mal:
Anlagegut ohne Abschreibung
Und in dem ist doch eine Lösung vorgegeben, die anscheinend ja auch funktioniert.
Wie verbuche ich ein zum Büro gehörendes Grundstück als Anlagegut ohne eine entsprechende Abschreibung zu hinterlegen.
Das ist aber doch die Problematik in dem Zusammenhang mit Deinem Thread hier: Verkauf von Anlagevermögen Grundstück wird vom System nicht unterstützt, da keine Abschreibung hinterlegt.
Braucht es da wirklich noch einen Thread, wenn das doch aufeinander aufbaut. Das eine geht nicht ohne das andere.
Danke für die Rückmeldungen, eine Lösung für mich ist noch nicht dabei. Ich rufe jetzt die Hotline an, da die Tipps von meinem Steuerberater im System auf den ersten Blick nicht abbildbar sind.
Oder weiß jemand wie ich den Grund auf 0050 buche und die Afa auf 81?-keine Abschreibung
ich kenne Unternehmer die fragen gleich: EÜR oder Bilanzierer
EÜR
und warum buchst Du es dann nicht auf 1372 ein?
Grund u. Boden kann man nicht abschreiben. In der EÜR ist es ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens
nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG
Grund u. Boden kann man nicht abschreiben. In der EÜR ist es ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens
nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG
Nein, Grund- und Boden ist i.d.R. kein Umlaufvermögen.
Danke für die Rückmeldungen, eine Lösung für mich ist noch nicht dabei. Ich rufe jetzt die Hotline an, da die Tipps von meinem Steuerberater im System auf den ersten Blick nicht abbildbar sind.
Und weshalb nicht? Das sind doch genau dieselben Sachverhalte, wie es bei Dir der Fall ist.
Abgesehen davon:
Oder weiß jemand wie ich den Grund auf 0050 buche und die Afa auf 81?-keine Abschreibung
Mein altes Büro war mit Grundstück Teil eines Eigenheims. Ich habe das Grundstück ohne Abschreibung separat zum Gebäudeanteil gebucht mit 0 Jahren Abschreibung.
Also hast Du doch gebucht und es hat geklappt. Nur sollte der Grundstückanteil eines Büros/Arbeitszimmers, zumindest beim SKR03 doch Konto 0059 sein, oder?
Und da:
habe ich Dir auch meine Idee zur Abschaffung erläutert. Mangels Nutzung dieser Software natürlich ohne konkrete Buchungsanleitung.
Und so ein durcheinander hier passiert, wenn man zusammengehöriges in zwei Threads postet.
und warum buchst Du es dann nicht auf 1372 ein?
Grund u. Boden kann man nicht abschreiben. In der EÜR ist es ein Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens
nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG
Danke für den Hinweis, werde ich versuchen, wobei ich die Aussage von dem Beratungsteam bekommen habe, das Mein Büro keine Grundstücke kann.
Wie verbuche ich ein zum Büro gehörendes Grundstück als Anlagegut ohne eine entsprechende Abschreibung zu hinterlegen.
Das Thema wurde schon 2015/2016 ohne echte Lösung besprochen.
Laut Aussage des Beratungsteams kann Wieso Mein Büro Grundstücke nicht verbuchen. Ich muss es in der EÜR manuell eintragen.
Danke Allen, die sich Gedanken gemacht haben.