Forderungen aus Insolvenzmasse - wie handhaben?

  • Sachlage: Ein ehemaliger Arbeitgeber hat Mitte 2019 Insolvenz angemeldet, das AG auch eröffnet. Ich habe beim Verwalter damals Forderungen von rund 26.000 € anmeldet; ca. 24.000 € Forderungen aus Lohn und 2.000 € verauslagte Kosten (Reisekosten usw.). Die Forderungen wurden vom Verwalter in voller Höhe festgestellt und anerkannt.


    Mittlerweile ist das Verfahren abgeschlossen und ich bekomme aus der Quote rund 28% (also ca. 7.300 €).

    Wie kann ich mir dem Rest steuerlich verfahren?

    Meine Einschätzung: Die nicht erhaltenen rund 17.000 € aus Lohn kann ich komplett vergessen, da beim Gehalt nicht das Zuflussprinzig gilt und die Steuerschuld entstanden ist, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung die Meldung ans FA abgegeben hat. Ob beim FA oder mir etwas angekommen ist, interessiert nicht.

    Die rund 1.400 € aus den verauslagten Kosten (Abflussprinzip) sollten aber als Sonderausgaben geltend gemacht werden können? Oder liege ich da komplett falsch?

    Danke für zielführende Tipps!

  • Wie kann ich mir dem Rest steuerlich verfahren?

    Meine Einschätzung: Die nicht erhaltenen rund 17.000 € aus Lohn kann ich komplett vergessen, ...

    Genau.


    Die rund 1.400 € aus den verauslagten Kosten (Abflussprinzip) sollten aber als Sonderausgaben geltend gemacht werden können? Oder liege ich da komplett falsch?

    Soweit nachweisbar Werbungskosten und in Zusammenhang mit den vereinnahmten Beträgen stehend zu behandeln.