Hallo,
ich bin im Hauptberuf bei einer Firma angestellt. Als "Hobby" arbeite ich an der Oper als Statist. Wir werden täglich (je nach Beschäftigung) an und abgemeldet. Bekommen am ende des Monats eine Lohnabrechnung wo Lohnsteuer abegzogen wird.
Die Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit sollen aber nach ESTG §3 steuerfrei sein. Wie trage ich das in die Steuersoftware ein und vor allem meine bereits abgezognene Lohnsteuer - damit ich sie wiederbekommen.
und bevor einer das "künstlerische" anzweifelt:
Mit Urteil vom 18.04.2007 - XI R 21/06 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine steuerfreie nebenberufliche
künstlerische Tätigkeit auch dann vorliegen kann, wenn sie die eigentliche künstlerische (Haupt-)Tätigkeit unterstützt und
ergänzt.
Im Streitfall arbeitete der Kläger neben seiner Tätigkeit als Beamter als Statist an einer Oper. Im Streitjahr 2001 nahm er an
insgesamt 61 Auftritten teil. Die hieraus erzielten Einnahmen i.H.v. damals 2.300 DM erklärte er als steuerfreie Einnahmen aus
einer nebenberuflichen Tätigkeit. Das Finanzamt erkannte die Steuerfreiheit der Einkünfte nicht an und erfasste die Einnahmen
bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.