Auswärtstätigkeit - Kosten für Unterkunft bei Krankheit

  • Hallo liebes Forum,


    leider habe ich im Forum bzw. im Internet nichts Verwertbares gefunden. Daher hier meine Bitte um Hilfe.

    Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Thüringen und arbeite als Bauarbeiter in Bayern, genauer im Großraum Nürnberg, wo ich als Unterkunft ein möbliertes Zimmer gemietet habe. Durch ständig wechselnde Baustellen (kürzer als 3 Monate) sind seit nunmehr 10 Jahren die Voraussetzungen für eine Auswärtstätigkeit erfüllt und so auch geltend gemacht (inkl. Verpflegungsmehraufwand und Kosten pro gefahrenem Kilometer). Nun ist es so, dass ich seit 12 Wochen krankheitsbedingt ausgefallen bin und Krankengeld erhalte, was auch noch bis zum Jahresende andauern wird. Die Kosten für die Unterkunft laufen weiter, obwohl diese ja nicht genutzt wird. Meine Frage wäre nun, kann ich diese Kosten seit Krankheitsbeginn bei einer Auswärtstätigkeit trotzdem geltend machen?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich wäre hier eher bei einer doppelten Haushaltsführung, bei der Du eben von Deinem doppelten Haushalt die verschiedenen Auswärtstätigkeiten antrittst.


    Die Beibehaltung über einen solch langen Zeitraum ohne tatsächliche Nutzung der möblierten Wohnung wird sicherlich gewisser Nachweise hinsichtlich einer insoweit weiterhin bestehenden nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung bedürfen. Wo da die Grenze ist, dürfte im Rahmen des sachgerechten Ermessens Probleme bereiten und sollte ggf. von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe geklärt werden.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Auswärtstätigkeit- Kosten für Unterkunft bei Krankheit“ zu „Auswärtstätigkeit - Kosten für Unterkunft bei Krankheit“ geändert.
  • Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre es dann so das ich bei doppelter Haushaltsführung die Miete sowie eine wöchentliche Heimfahrt bzw die Entfernungskilometer zur Wohnung absetzen könnte. Als Auswärtstätigkeit dann Fahrten zwischen Wohnung und Baustellen, Firma etc. sowie Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 14,- Euro pro Tag ohne An- und Abreisetag?


    Mit freundlichen Grüßen