Hallo liebes Forum,
leider habe ich im Forum bzw. im Internet nichts Verwertbares gefunden. Daher hier meine Bitte um Hilfe.
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Thüringen und arbeite als Bauarbeiter in Bayern, genauer im Großraum Nürnberg, wo ich als Unterkunft ein möbliertes Zimmer gemietet habe. Durch ständig wechselnde Baustellen (kürzer als 3 Monate) sind seit nunmehr 10 Jahren die Voraussetzungen für eine Auswärtstätigkeit erfüllt und so auch geltend gemacht (inkl. Verpflegungsmehraufwand und Kosten pro gefahrenem Kilometer). Nun ist es so, dass ich seit 12 Wochen krankheitsbedingt ausgefallen bin und Krankengeld erhalte, was auch noch bis zum Jahresende andauern wird. Die Kosten für die Unterkunft laufen weiter, obwohl diese ja nicht genutzt wird. Meine Frage wäre nun, kann ich diese Kosten seit Krankheitsbeginn bei einer Auswärtstätigkeit trotzdem geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen