Berichtigte Anlage EÜR - Investitionsabzugsbetrag IAB rückgängig machen bzw. berichtigen

  • Hallo, ich habe in 2020 den IAB geltend gemacht und im Jahr 2022 einen Computer gekauft. Der IAB ist aber nicht komplett investiert, so das ich nun einen berichtigte Anlage zur EÜR2020 dem Finanzamt senden muss. Nun suche ich im Programm Wiso-Steuer 2020 die Möglichkeit die Differenz zur beabsichtigten und tatsächlichen Investion einzutragen und dem Finanzamt die Korrektur über dem Programm zu schicken. Ich finde aber nicht diese Möglichkeit!

    Kann mir jemand helfen, Gruß Lex

  • Nun suche ich im Programm Wiso-Steuer 2020 die Möglichkeit die Differenz zur beabsichtigten und tatsächlichen Investion einzutragen und dem Finanzamt die Korrektur über dem Programm zu schicken. Ich finde aber nicht diese Möglichkeit!

    Genau da, wo Du den IAB auch geltend gemacht hast. ;)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Berichtigte Anlage EÜR - Investionsabzug“ zu „Berichtigte Anlage EÜR - Investitionsabzugsbetrag IAB rückgängig machen bzw. berichtigen“ geändert.
  • "Genau da, wo Du den IAB auch geltend gemacht hast. ;)"


    Hallo MIWE4, danke für deine Antwort... ich benutzte damals2020 das Wiso Programm EÜR+Kasse, da gibt es zwar die Maske IAB, aber leider nicht das Feld "Rückgängigmachen" - dein Image zeigt das Wiso Programm Steuer-Sparbuch2021... da gibt es ja die Möglichkeit, hast du eine Idee warum ich das nicht in meinem EÜR+Kasse von 2020 machen kann oder wo ich noch suchen kann? (siehe Foto) Gruss Lex

  • Ich benutzte damals2020 das Wiso Programm EÜR+Kasse ...

    Und warum schreibst Du das nicht und postest im Unterforum zur Steuersoftware? Ich habe den Thread dann mal verschoben.


    --- da gibt es zwar die Maske IAB, aber leider nicht das Feld "Rückgängigmachen" - dein Image zeigt das Wiso Programm Steuer-Sparbuch2021... da gibt es ja die Möglichkeit, hast du eine Idee warum ich das nicht in meinem EÜR+Kasse von 2020 machen kann oder wo ich noch suchen kann?

    Natürlich nicht, weil dort, ebenso wie im gesonderten EÜR-Modul der Steuersoftware, nach Konten buchen musst.


    Ich nutze WISO EÜR & Kasse nicht, aber eine Korrekturbuchung sollte zum Ziel führen.

  • Hi MIWE4, danke für deinen support und sorry für die falsche Rubrik. Ich habe gerade mit der Buhl Hotline gesprochen... also das alte Programm "Wiso Steuer-Sparbuch" ist nun aktuell in die "Wiso-Steuer" übernommen worden, so dass in der neuen Version2023, nach Aussage der Hotline, wohl auch die Rückgängigmachung der IAB dann auch in der Ausfüllmaske machbar wäre.

    Schönen Gruß lex :thumbup:

  • ... also das alte Programm "Wiso Steuer-Sparbuch" ist nun aktuell in die "Wiso-Steuer" übernommen worden, ...

    Das ist uns hier durchaus bekannt. :)


    ... so dass in der neuen Version2023, nach Aussage der Hotline, wohl auch die Rückgängigmachung der IAB dann auch in der Ausfüllmaske machbar wäre.

    Das würde ich so bezweifeln wollen. Du wirst auch in der Software, hier der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem FA in diesem Fall eine berichtigte EÜR des betroffenen Jahres zuzuleiten ist. Die Tabelle in der aktuellen Programmversion der Software dient insoweit nur einen korrekten Darstellung der Entwicklung der Posten mit IAB.


  • weißt du bis wann ich die Korrektur der IAB in 2020 gebildet bzw der Anlage EST beim FA abgeben muss?

    Steht doch alles im § 7g Absatz 3 Satz 1 EStG.

    Zitat

    (3) 1Soweit in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres nach Absatz 2 Satz 1 hinzugerechnet wurden, sind die Abzüge nach Absatz 1 rückgängig zu machen; die vorzeitige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen vor Ablauf der Investitionsfrist ist zulässig.