Wo trägt man, verheiratet, ohne Beschäftigung und ohne Lohnsteuerbescheinigung die Werbungskosten ein?

  • Guten Abend,


    ich mache zum ersten Mal die Steuerkerklärung mit Wiso. Die letzten 36 Jahre immer auf Papier selbst erstellt.


    Meine Frage steht eigentlich schon oben im Titel.


    Ich bin Privatier seit einigen Jahren, meine Frau geht einer Vollzeitbeschäftigung nach. Dem entsprechend habe ich schon seit Jahren keine Lohnsteuerbescheinigung mehr. Um meinen "Marktwert" zu testen, bewerbe ich mich aber seit Jahren so 20-30 x/Jahr und habe bisher in der Steuererklärung immer den Pauschbetrag von 8,50/Bewerbung angegeben. Dazu dann noch die Bankkosten als Pauschale. Das schlug sich dann in der Erklärung bei mir als Minus nieder und wurde von der Summe der Einkünfte abgezogen.


    Dabei hat es bis auf letztes Jahr beim Finanzamt nie ein Problem gegeben und das letztes Jahr konnte per Telefonat geklärt werden und wurde dann auch angerechnet.


    Wenn ich die Eingabe aber jetzt im Programm versuche, wird mir mitgeteilt, dass es da ein Plausibilätsproblem gibt, denn ich kann ja keine Angaben zu Lohn/Gehalt, Steuerabgaben etc. machen. Und dann bricht die Eingabe ab und so komme ich gar nicht erst zu den Werbungskosten.


    Was muss ich denn da machen, damit ich auf die Seite Werbungkosten komme bzw. meine Ausgaben eintragen kann?

  • Dabei hat es bis auf letztes Jahr beim Finanzamt nie ein Problem gegeben und das letztes Jahr konnte per Telefonat geklärt werden und wurde dann auch angerechnet.

    Wobei mich das schnelle Nachgeben des FA etwas wundert, denn da dürfte es doch an dem ernsthaften Interesse, Einnahmen aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zu erzielen, fehlen.


    Wenn ich die Eingabe aber jetzt im Programm versuche, wird mir mitgeteilt, dass es da ein Plausibilätsproblem gibt, denn ich kann ja keine Angaben zu Lohn/Gehalt, Steuerabgaben etc. machen. Und dann bricht die Eingabe ab und so komme ich gar nicht erst zu den Werbungskosten.

    Natürlich kann man das nach wie vor eingeben und da bricht auch nichts ab. Es gibt nur bei der ESt-Veranlagung einen Prüfhinweis, weil eine solche Eingabe auch gleichzeitig zur Gewährung einer EPP führen würde, sofern diese Kosten in Zusammenhang mit einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen (vorweggenommene WK). Und dann hakt das FA bestimmt auch erneut nach.


    Ich bin Privatier seit einigen Jahren, ...

    Und daran möchtest Du doch anscheinend auch nichts ändern:

    Um meinen "Marktwert" zu testen, bewerbe ich mich aber seit Jahren ...

    Und die Allgemeinheit finanziert Dein "Hobby"? :censored:

  • Ah, ich habe es jetzt gefunden, links in der Liste ist es ja.


    Zu Deinen weiteren Einlassungen:


    1. Das Finanzamt erkennt mir das seit jetzt gut 10 Jahren an und letztes Jahr gab es nur deshalb ein Problem, weil der Papierbogen mit meinen Angaben zusammengeklebt war. Übrigens hat das Finanzamt nicht zu entscheiden, ob ich ein ernsthaftes Interesse habe oder nicht, das muss sich nur an geltendes Steuerrecht halten. Und DA habe ich nun mal das Recht, diese Ausgaben anzusetzen, die übrigens mit den 8,50 € Pauschale ja nur ansatzweise abgedeckt sind. Ich lege da großen Wert auf beste Qualität. Und Fahrtkosten zu Gesprächen habe ich auch noch nie angesetzt. Daher bin ich da also eher der Verlierer.


    2. Ob ich mein Privatiers-Dasein überhaupt ändern möchte? Ich weiß nicht, käme auf die Konditionen an, aber die müssten echt gut sein. Gewollt hat man mich schon öfter, aber ich habe dann immer nach reiflicher Überlegung abgesagt.....und der nächste Bewerber auf der Liste hat sich gefreut. ;)Ist doch auch was schönes.


    3. Ist Dein Kommentar bzgl. Hobby wohl scharf am Rande der Pflegelhaftigkeit, was den Rahmen eines Hilfeforums betrifft. Und vielleicht spricht da wohl auch leicht der Sozialneid aus Dir. Kann ich verstehen. Erlebe ich häufiger und kann gut damit umgehen. :) Es ist schwierig für andere, zu begreifen, dass man schon mit knapp 50 Jahren so viel Geld verdient hat, dass man sich zur Ruhe setzen kann. Das passt oft nicht in die verkrusteten Denkstrukturen kleingeistiger Menschen.


    Was die Allgemeinheit betrifft: Sieh es doch mal so, sollte ich morgen doch eine Stelle annehmen, dann wäre die so gut bezahlt, dass ich mit dem dann anfallenden Spitzensteuersatz zu dem Teil der Bevölkerung gehören würde, die dieses Land trägt. Also ist das doch eine gute Wette auf die Zukunft.


    Geholfen hast Du mir zwar nicht, denn mein Problem konnte ich selbst lösen, trotzdem fand ich es amüsant, Dir zu antworten.


    Ich wünsche eine schöne Weihnachtszeit. <3

  • 3. Ist Dein Kommentar bzgl. Hobby ...

    Das ist die Abgrenzung zur Einnahmeerzielungsabsicht, welche man bei Dir, nach dann wohl nunmehr 10 Jahren Dasein als Privatier, wohl durchaus in Zweifel ziehen darf und kann. Und das ist meine fachlich kompetente Einschätzung. Das Steuerrecht kennt auch den einkommensteuerlichen Begriff der Liebhaberei und hat einen § 12 Nr. 1 EStG.


    Und ansonsten gibst Du mit Deinem Kommentar und Deiner Selbsteinschätzung ein interessantes Beispiel ab.