Festsetzung mit Nachzahlung nach Steuerbesched

  • Hi zusammen,


    kann ich meinen ursprünglichen Steuerbescheid bzw. dessen Meldung vom Finanzamt herunterladen?

    Folgendes Problem habe ich nämlich:

    Ich habe meinen Steuerbescheid direkt per wiso Software abgeschickt. Berechnet war, dass ich ca. 1500€ erstattet bekomme.

    Mitte Oktober habe ich die Meldung bekommen, dass das Finanzamt die Rückmeldung gegeben hat, dass es ein paar € weniger sind. Von mir aus.

    Jetzt habe ich allerdings eine Festsetzung über 1.500€ ans Finanzamt erhalten, sprich ich muss nachzahlen. Auf dem Bescheid per POST steht allerdings

    Zitat

    Art der Festsetzung

    Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

    Er ist nach § 164 Abs. 2 AO geändert. Der Vorbehalt der Nachprüfung wird aufgehoben.


    Damit habe ich nicht mehr gerechnet und ich dachte, dass nach Ablauf meiner Einspruchsfrist alles durch ist.


    Leider habe ich keinen Auszug vom Finanzamt bekommen, ob beispielsweise der Bescheid vom Finanzamt vorläufig war oder ähnliches, da ich die Rückmeldung ja direkt er Software und nicht bspw. über Elster als PDF erhalten habe.

    Gibt es die Möglichkeit noch an die vom Finanzamt gemeldeten Details zu kommen?


    Sonst würde das ja bedeuten, dass in einem Fall wie meinem, die Kommunikation direkt über Buhl nicht vollständig wäre?


    Danke für die Hilfe.

  • Ich habe meinen Steuerbescheid direkt per wiso Software abgeschickt.

    Nein, Du hast Deine Steuererklärung mittels der Software abgesendet.


    Damit habe ich nicht mehr gerechnet und ich dachte, dass nach Ablauf meiner Einspruchsfrist alles durch ist.

    Bezüglich Einspruch ja, hinsichtlich Vorläufigkeiten oder gar dem Vorbehalt der Nachprüfung nicht. Und solch ein Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Absatz 1 der Abgabenordnung wird auf Deinem Steuerbescheid sicherlich vermerkt gewesen sein, wenn Du schreibst:

    Zitat

    Art der Festsetzung

    Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.

    Er ist nach § 164 Abs. 2 AO geändert. Der Vorbehalt der Nachprüfung wird aufgehoben.


    Leider habe ich keinen Auszug vom Finanzamt bekommen, ob beispielsweise der Bescheid vom Finanzamt vorläufig war oder ähnliches, da ich die Rückmeldung ja direkt er Software und nicht bspw. über Elster als PDF erhalten habe.

    Entweder hast Du einen Papierbescheid per Post bekommen oder, aufgrund eines besonderen Antrags, den neuen digitalen ESt-Bescheid als PDF. Den Papierbescheid solltest Du in Deinen Unterlagen finden, einen digitalen Bescheid in Deiner Software oder immer auch im Elsterportal in Deinem Account.


    Sonst würde das ja bedeuten, dass in einem Fall wie meinem, die Kommunikation direkt über Buhl nicht vollständig wäre?

    Mit Sicherheit ist das nicht der Fall.


    In beiden Steuerbescheiden solltest Du Dir übrigens einmal auch die detaillierten Erläuterungen zu den Bescheiden anschauen. Die geben sicherlich Aufschluss über das Warum (z.B. angeforderte Nachweise nicht nachgereicht, etc.).

  • Danke für die ausführliche Antwort.

    In Elster finde ich zwar die Erklärung des Finanzamtes zum Download von 2021, nicht aber von 2022 und per Post kam nichts (wobei regelmäßig Post in der Straße verschwindet).

    Dann muss ich wohl beim Finanzamt nachfragen.


    Vielen Dank.

  • Wenn es ursprünglich eine Erstattung gab und die auch überwiesen wurde, müsste das Fehlen des Steuerbescheids

    eigentlich bemerkt worden sein.

    Das meine ich allerdings auch.

    Berechnet war, dass ich ca. 1500€ erstattet bekomme.

    Mitte Oktober habe ich die Meldung bekommen, dass das Finanzamt die Rückmeldung gegeben hat, dass es ein paar € weniger sind. Von mir aus.