Hey Leute,
ich blicke absolut nicht mehr durch.
Ich hatte in 2022 ein Nebengewerbe – glaube ich. Ich habe mir auf jeden Fall während meines Angestelltendaseins ein Gewerbe angemeldet und wollte nebenbei etwas dazuverdienen. Der Begriff Nebengewerbe taucht ja nie auf, immer nur Gewerbe. Das ist schon das erste, was ich nie verstanden habe.
So, nun habe ich 2022 das erste Mal mit diesem Gewerbe Geld verdient (immer dasselbe Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland, Dienstleistung, per Reverse-Charge-Verfahren), als ich schon arbeitslos war und ALG I bekam (die maximalen monatlichen Einkünfte habe ich natürlich beachtet). Insgesamt sind es unter 1000 €. Jetzt stellt sich mir die Frage, wo ich das eintragen muss.
In der Einkommenssteuererklärung habe ich es unter: Selbstständige -> Gewerbebetriebe -> 1. Gewerbebetrieb eingetragen. Als Einnahmen-Überschuss-Rechnung und dann unter "Laufende steuerliche Einkünfte (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)". Rechtsform habe ich "Einzelkaufmann oder Kleingewerbe" und Angaben zur Umsatzsteuer "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung". Die Betriebseinnahmen habe ich dann unter "Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer" angegeben, da ich ja keine Umsatzsteuer zahle. Die Einnahmen habe ich einzeln angegeben, also jeden Rechnungsbetrag einzeln inkl. Firmenname, deren USt-IdNr. und meine Leistungsbeschreibung. Bezüglich meines Nebengewerbes habe ich in der Einkommenssteuererklärung nicht mehr angegeben. Ist das so korrekt erledigt von mir?
Und jetzt kommt die Umsatzsteuererklärung. Dort habe ich unter "Allgemeine Angaben" angegeben, dass der "Umsatz im Kalenderjahr 2022" Summe X war und unter "Innergemeinschaftlicher Erwerb/Steuerfreie Umsätze" dieselbe Summe unter "Ergänzende Angaben zu Umsätzen -> Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG". Ist das korrekt?
Es tut mir Leid, aber ich blicke hier einfach 0 durch, obwohl ich es eigentlich echt spannend finde und gerne verstehen würde, aber es ist einfach so unfassbar viel, dass ich nicht durchsteige und im Netz steht zwar sehr viel, aber leider selten exakt das, was ich für mich als hilfreich erachte.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Viele Grüße
EDIT:
Ich habe gerade herausgefunden, dass meine Einnahmen – zumindest in der Einkommenssteuererklärung – wohl zusätzlich (?) unter "Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet" eingetragen werden müssen. Ist das korrekt?