Verbuchung einbehaltene Umsatzsteuer nach Rechnungskorrektur

  • Sehr geehrte Forumsmitglieder,


    ich sitze gerade vor der EÜR meiner Photovoltaikanlage und würde mich über Eure Unterstützung freuen.


    Folgende Buchungsfrage beschäftigt mich:

    Ich habe im Jahr 2022 eine größere PV-Anlage errichten lassen. Da der Errichter diese verspätet fertiggestellt hat, habe ich für einige Monate Schadenersatz in Rechnung gestellt. Auf diesen habe ich - fälschlicherweise - Umsatzsteuer berechnet (auch erhalten und an das Finanzamt abgeführt). Nun hat mich das Finanzamt darauf hingewiesen, dass dieser Schadenersatz leistungslos erfolgte und daher umsatzsteuerfrei sei. Daraufhin habe ich in diesem Jahr (2023) die alten Rechnungen (mit Umsatzsteuer) storniert und neue Rechnungen (ohne Umsatzsteuer) geschrieben. Da ich mit dem Errichter in einem Rechtsstreit liege (und er dies auch nicht eingefordert hat), habe ich die Umsatzsteuer nicht an den Errichter zurückgezahlt sondern (als Sicherheit für den Rechtsstreit) einbehalten. Auf welchem Konto kann ich diese einbehaltenen Beträge verbuchen? Sie erhöhen ja für 2023 meinen Gewinn, oder?


    Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen!


    Vielen Dank!

    Steffen

  • Sie erhöhen ja für 2023 meinen Gewinn, oder?

    na sicher, sie sind ja auch in 2023 auf Dein Konto eingegangen. Und solange sie da liegen werden sie als "sonstige betriebliche Erträge (Schadenersatzleistung)" gerechnet.

    (Ob Du den Betrag so einfach als "Sicherheit" einbehalten darfst, steht auf einem anderen Blatt. B.z.w. solltest Du mit dem Lieferanten klären, bevor der Bumerang zurück kommt.

  • Auf diesen habe ich - fälschlicherweise - Umsatzsteuer berechnet (auch erhalten und an das Finanzamt abgeführt).

    Wann? Solltest Du das alles nicht lieber mal mit einem Steuerberater klären?

  • Hallo maxundmoriz und miwe4,


    vielen Dank für Eure schnelle Antwort (und Entschuldigung für meine krankheitsbedingt späte Rückmeldung). Ich habe das Vorgehen tatsächlich schon mit meinem Steuerberater und meinen Anwalt besprochen. Nur nach der konkreten Verbuchung hatte ich nicht gefragt.


    Besten Dank und viele Grüße