Moin,
ich nutze schon seit Jahren WISO um meine Steuererklärung abzugeben, aber diesmal komme ich an meine Grenzen und ich konnte nichts passendes über die Suche finden.
Ich habe im Norden Deutschlands meinen Hauptwohnsitz und wurde von meinem Arbeitgeber in den Süden Deutschlands versetzt.
Dort habe ich einen Nebenwohnsitz geführt.
Nun hat mich mein Arbeitgeber in den Nordwesten abgeordnet und dort war ich dann erstmal drei Monate "auf Probe".
Der Nebenwohnsitz wurde mit dem Beginn der Abordnung noch NICHT aufgelöst.
Dienstbeginn an der neuen Dienststelle war um 08:00 Uhr. Nun hätte ich für die Strecke von 800km um 23:00 Uhr losfahren müssen, um pünktlich dort zu sein.
Eine Unterkunft wurde mir erst ab dem Tag der Abordnung gewährt.
Darum bin ich bereits am Vortag zu meinem Hauptwohnsitz gefahren der sich nur 200km von der neuen Dienststelle befindet.
Von dort konnte ich gemütlich um 6:00 Uhr losfahren.
Die Strecke beträgt ebenfalls 800km und damit bin ich insgesamt 1000km an beiden Tagen gefahren.
Mein Arbeitgeber hat die zweitägige Fahrt als eine Reise abgerechnet, die direkten 800 Kilometer von Dienststelle zu Dienststelle abgerechnet und mir 150€ Fahrtkosten und 14€ Pauschale für einen Tag erstattet.
Gilt damit die Fahrt über meinen Hauptwohnsitz als "Aufwendung mit privater Veranlassung" bei der Dienstreise und die 200km müssen abgezogen werden?
Eigentlich könnte ich die Fahrt über den Wohnsitz als Heimfahrt abrechnen, aber dann würde die Abrechnung meines Arbeitgebers für 800km die tatsächlichen Kosten übersteigen und auch die angegebene Fahrtstrecke nicht mehr passen.
Dieser hat mir 150€ erstattet und bei 200km hätte ich gerade mal 60€ Kilometergeld.
Der Hinweis bei der Berechnung für den privaten Anteil hilft mir nicht weiter:
ZitatBei einer Reisedauer bis zu 3 Tagen müssen für die Aufteilung am An- oder Abreisetag berufliche oder privat veranlasste Termine vorhanden sein.
Andernfalls ist die Reise vollständig beruflich oder privat veranlasst und nicht aufzuteilen.
Heißt das, dass es bei bis zu drei Tagen egal ist was ich dazwischen gemacht habe und solange ich an beiden Tagen auf der Arbeit war ist es als beruflich anzusehen auch wenn ich einen "Umweg" nehme? An meinem letzten Tag habe ich die Schlüssel während der Geschäftszeiten abgegeben.
Ich hoffe ich konnte euch mein Problem halbwegs erklären.