Dienstreise vom Zweitwohnsitz über den Hauptwohnsitz mit Übernachtung

  • Moin,

    ich nutze schon seit Jahren WISO um meine Steuererklärung abzugeben, aber diesmal komme ich an meine Grenzen und ich konnte nichts passendes über die Suche finden.


    Ich habe im Norden Deutschlands meinen Hauptwohnsitz und wurde von meinem Arbeitgeber in den Süden Deutschlands versetzt.
    Dort habe ich einen Nebenwohnsitz geführt.
    Nun hat mich mein Arbeitgeber in den Nordwesten abgeordnet und dort war ich dann erstmal drei Monate "auf Probe".

    Der Nebenwohnsitz wurde mit dem Beginn der Abordnung noch NICHT aufgelöst.


    Dienstbeginn an der neuen Dienststelle war um 08:00 Uhr. Nun hätte ich für die Strecke von 800km um 23:00 Uhr losfahren müssen, um pünktlich dort zu sein.

    Eine Unterkunft wurde mir erst ab dem Tag der Abordnung gewährt.
    Darum bin ich bereits am Vortag zu meinem Hauptwohnsitz gefahren der sich nur 200km von der neuen Dienststelle befindet.

    Von dort konnte ich gemütlich um 6:00 Uhr losfahren. 8) :thumbup:

    Die Strecke beträgt ebenfalls 800km und damit bin ich insgesamt 1000km an beiden Tagen gefahren.


    Mein Arbeitgeber hat die zweitägige Fahrt als eine Reise abgerechnet, die direkten 800 Kilometer von Dienststelle zu Dienststelle abgerechnet und mir 150€ Fahrtkosten und 14€ Pauschale für einen Tag erstattet.


    Gilt damit die Fahrt über meinen Hauptwohnsitz als "Aufwendung mit privater Veranlassung" bei der Dienstreise und die 200km müssen abgezogen werden?
    Eigentlich könnte ich die Fahrt über den Wohnsitz als Heimfahrt abrechnen, aber dann würde die Abrechnung meines Arbeitgebers für 800km die tatsächlichen Kosten übersteigen und auch die angegebene Fahrtstrecke nicht mehr passen.

    Dieser hat mir 150€ erstattet und bei 200km hätte ich gerade mal 60€ Kilometergeld.

    Der Hinweis bei der Berechnung für den privaten Anteil hilft mir nicht weiter:

    Zitat

    Bei einer Reisedauer bis zu 3 Tagen müssen für die Aufteilung am An- oder Abreisetag berufliche oder privat veranlasste Termine vorhanden sein.

    Andernfalls ist die Reise vollständig beruflich oder privat veranlasst und nicht aufzuteilen.

    Heißt das, dass es bei bis zu drei Tagen egal ist was ich dazwischen gemacht habe und solange ich an beiden Tagen auf der Arbeit war ist es als beruflich anzusehen auch wenn ich einen "Umweg" nehme? An meinem letzten Tag habe ich die Schlüssel während der Geschäftszeiten abgegeben.

    Ich hoffe ich konnte euch mein Problem halbwegs erklären.

  • Dienstbeginn an der neuen Dienststelle war um 08:00 Uhr. Nun hätte ich für die Strecke von 800km um 23:00 Uhr losfahren müssen, um pünktlich dort zu sein.

    Eine Unterkunft wurde mir erst ab dem Tag der Abordnung gewährt.

    Das hätte man ja angesichts Entfernung und Dienstbeginn durchaus anders regeln können oder müssen.


    Gilt damit die Fahrt über meinen Hauptwohnsitz als "Aufwendung mit privater Veranlassung" bei der Dienstreise und die 200km müssen abgezogen werden?
    Eigentlich könnte ich die Fahrt über den Wohnsitz als Heimfahrt abrechnen, aber dann würde die Abrechnung meines Arbeitgebers für 800km die tatsächlichen Kosten übersteigen und auch die angegebene Fahrtstrecke nicht mehr passen.

    Die Fahrt vom Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz ist m.E. eine Familienheimfahrt, wobei ggf. auch nur eine Fahrt wöchentlich abziehbar ist. Da ändern auch die Umstände nichts dran.


    ... die 200km müssen abgezogen werden?

    Diese Fahrt ist dann eben als Reisekosten zu berücksichtigen. Etwaige steuerfreie Erstattungen des AG in diesem Zusammenhang sind m.E. in voller Höhe gegenzurechnen und ggf. nachzuversteuern.

  • Vielen Dank für deine Antwort!

    Salopp gesagt: Von der einen Tasche in die andere.

    Die 200km als Reisekosten und die 800km am ersten Tag als Heimfahrt.


    Bei 800km konnte ich nicht jede Woche fahren, dafür war ich dann immer ne Woche oder gleich mehrere Wochen zu Hause.

    Also auf dem Papier habe ich noch genug Fahrten übrig.

    Leider bietet WISO bei den Angaben zu den Familienheimfahrten nur an, dass man ganze Reisen mit Hin- und Zurückfahrt angibt.

    Gibt es da sonst eine Krücke wie man eine halbe Heimfahrt angeben könnte?

  • Also auf dem Papier habe ich noch genug Fahrten übrig.

    Das "Papier" interessiert eh nicht, sondern die tatsächlichen Verhältnisse.


    Salopp gesagt: Von der einen Tasche in die andere.

    Eher nicht, denn Familienheimfahrt ist Entfernungspauschale. Und bei nur einer Fahrt eben die Hälfte davon.

    An meinem letzten Tag habe ich die Schlüssel während der Geschäftszeiten abgegeben.

    Weshalb man steuerlich davon ausgehen sollte, dass damit die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung an diesem Ort mit dem Moment geendet hat. Zumal:

    Dienstbeginn an der neuen Dienststelle war um 08:00 Uhr. Nun hätte ich für die Strecke von 800km um 23:00 Uhr losfahren müssen, um pünktlich dort zu sein.

    Eine Unterkunft wurde mir erst ab dem Tag der Abordnung gewährt.


    Du solltest Dich mal mit allen Unterlagen und Verträgen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten lassen.

  • Entschuldige die späte Rückmeldung. Die Feiertage kamen dazwischen.
    Was ich mit dem Papier meinte, dass ich nicht mehr als eine Fahrt pro Woche angeben müsste. Ich bin in der Woche natürlich nicht gefahren und würde diese Schwelle nicht überschreiten, wenn ich es irgendwie als Heimfahrt angeben würde.

    Letztendlich weiß ich nicht wie ich bei Wiso 2023 eine halbe Heimfahrt angeben. Man kann nur die KM festsetzten und die (ganze) Anzahl der Heimfahrten.

    Weshalb man steuerlich davon ausgehen sollte, dass damit die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung an diesem Ort mit dem Moment geendet hat.
    Zumal:

    Dienstbeginn an der neuen Dienststelle war um 08:00 Uhr. Nun hätte ich für die Strecke von 800km um 23:00 Uhr losfahren müssen, um pünktlich dort zu sein.

    Eine Unterkunft wurde mir erst ab dem Tag der Abordnung gewährt.

    Die Dienstreise war als Abordnung geführt und ich war nur "leihweise" vorab an der neuen Dienststelle.

    Bis zur letztendlichen Umsetzung bleibe ich angehöriger der anderen/ersten Behörde.
    Es hätte auch sein können, dass ich nach drei Monaten zurückgeschickt werde und wieder meinen Dienst in meiner/der ersten Behörde verrichte.


    Was du mir mit dem Unterstrichenen sagen willst verstehe ich gerade nicht

    Ich hätte vielleicht sogar eine gesonderte Unterkunft (Hotel) für die Reise am 28. bekommen, aber die wäre gesondert zur Abordnungsunterkunft gewesen. Darum hatte ich mich dann nicht bemüht, da ich sowieso über meinen Wohnsitz gefahren bin.


    Edit: Ich habe jetzt die Heimfahrt innerhalb der Dienstreise als privat veranlasst angegeben.

    Damit übersteigen die Erstattungen die Pauschale. Mal sehen was das FA daraus macht.
    Auf die halbe Heimfahrt verzichte ich einfach.