In welchem Jahr kann die Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden bei Umzug über den Jahreswechsel

  • Ich habe ähnliche Threads gelesen, aber da ging es immer um etwas anderes.


    - Berufsbedingter Umzug

    - Mietvertrag ab Mitte Januar, gemeldet wird sich dort auch erst Mitte Januar

    - die ersten Möbel und Utensilien werde ich mit meinem Privatauto noch dieses Jahr zur neuen Wohnung bringen

    - der eigentliche Transporter mit den restlichen Möbeln wird Anfang nächstes Jahr gemietet


    In welchem Jahr sind welche Kosten einzutragen? Insbesondere die Umzugskostenpauschale?

    Die WISO-Steuer-Software schreibt bei der Umzugskostenpauschale, dass die in dem Jahr anzusetzen ist, in dem die Möbel transportiert werden.

    Kann man nun die Pauschale 2023 geltend machen und die Kosten für den Transporter 2024?

  • Es ist und bleibt ein Umzug. Dementsprechend kann man die Umzugskostenpauschale nur einmal geltend machen und die mit dieser abgegoltenen Kosten sind und bleiben abgegolten. Im Übrigen gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.

  • Das ist mir klar, ich will die Umzugspauschale auch nicht mehr als einmal geltend machen. Mir ist nur nicht klar auf welches Jahr sich die Pauschale bezieht.

    2023, wenn ich einzelne Möbelstücke in die neue Wohnung umziehe

    oder

    2024, wenn der Mietvertrag + Übergabeprotokoll beginnen und ich den Transporter miete?


    Kosten habe ich in beiden Jahren und werde ich in den entsprechenden Jahren angeben. Nur die Pauschale muss ich noch korrekt zuordnen.

    Da habe ich aber noch keine richtige Antwort zu gefunden.

  • Das genehmigte Einstellen diverser Kleinteile ist in m.E. noch kein Umzug. Zumal ja sicherlich auch noch renoviert wird.


    Und:

    - Mietvertrag ab Mitte Januar, gemeldet wird sich dort auch erst Mitte Januar


    Kann man aber sicherlich vorab mit dem Bearbeiter abstimmen.

  • Okay, Verwirrung hat nämlich die WISO-Steuer Software geboten, da sie beim Umzugsdatum nach dem ersten Tag fragt, an dem Möbel transportiert werden und deshalb automatisch die Pauschale dieses Jahr angesetzt hat. Und ich erachtete Schreibtischstuhl und Schreibtisch durchaus als Möbelstücke.

    Die sperrigen Möbel wie Kleiderschrank und Waschmaschine nehme ich allerdings erst in der zweiten Januarwoche mit.


    Nur frage ich mich, wie ich das dann nachweisen soll, wenn das FA fragt. Schließlich bringe ich zerlegten Schreibtischstuhl und Schreibtisch + Computer und Router mit meinem Privatfahrzeug hin.


    Renoviert werden muss nicht, die Wohnung ist ganz frisch.

  • Der BMF spricht vom Einladen des Umzugsgutes. Das hattest Du vorher nicht spezifiziert.


    2021-07-21-steuerliche-anerkennung-von-umzugskosten-nach-R-9-9-absatz-2-lohnsteuer-richtlinien.pdf


    Und wie gesagt:

    Kann man aber sicherlich vorab mit dem Bearbeiter abstimmen.