Abrisskosten in der Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    bei nachfolgendem Fall würde mich interessieren, ob die Abrisskosten eines Hauses als Werbungskosten oder als Herstellungskosten i.V.m. einem Neubau zu bewerten sind.


    Hintergrund:

    Haus (damals gewerblich durch meine Eltern für eine GmbH genutzt) samt Werkstatt und Garagen wird mir 2010 von den Eltern geschenkt. Im Schenkungsvertrag ist nichts vermerkt, dass die GmbH dort weiter tätig sein wird. Die GmbH hat aber auch heute noch dort ihren Firmensitz, hatte aber 2010 schon kaum mehr Umsätze. Die GmbH zahlt keine Miete an mich, es gibt auch keinerlei vertragliche Regelung über die Nutzung des Geländes durch die GmbH. Gleichwohl wurde mehr oder weniger stillschweigend vereinbart, dass das Gelände zu Lebzeiten der Eltern / solange die GmbH lebt, durch mich nicht genutzt werden soll.


    2021 Tod der Eltern, die GmbH besteht nur noch auf dem Papier.


    Ich vermiete nach dem Tod seit 2021 die Garagen an einen privaten Mieter. Das Haus ist 2021 in einem schlechten Zustand und wäre ohne erheblichen Sanierungsaufwand nicht mehr vermietbar. Das Haus wurde durch die GmbH seit einigen Jahren nun schon nicht mehr genutzt.


    Ich entschließe mich 2022 aufgrund der baulichen Mängel für den Abbruch des Hauses und der Werkstatt. Die Garagen werden weiter vermietet.


    Aufgrund des Abbruch entschließe ich mich im selben Jahr, das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen und beginne mit der Planung von 2 Neubauhäusern.


    Ich kündige meinen Mietern der Garage zum 31.03.2023 aufgrund beginnender Baumaßnahmen.


    Ca. Q1/24: Fertigstellung der Neubauhäuser und Vermietung an Mieter.


    Ist nun der Abriss des Altgebäudes zwingend im Zusammenhang mit dem Neubau zu sehen?


    Vielen Dank für Eure Einschätzung!


    Viele Grüße


    KaiserFranz

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • Inder Tat klassischer Fall eines Steuerberaters und deshalb aufgrund des Steuerberatungsgesetzes hier auch geschlossen, da dem Forum eine solche eben nicht gestattet ist.


    Du solltest einen Steuerberater aufsuchen, der dann auch gleich einmal das (Eigentums)-Verhältnis zur GmbH in diesem Zusammenhang klären sollte, denn auch die muss nach dem Tod der ja wohl an dieser beteiligten Eltern jemandem gehören.