Nach der Vereinfachungsregelung für Photovoltaik Bestandsanlagen kann die PV-Anlage (unter 30 kWp, mit Batterie und Elektroauto oder Wärmepumpe) rückwirkend zum 1.1.2023 vom Unternehmensvermögen in das Privatvermögen entnommen werden (sodass die Privatentnahme nur mit USt 0% angesetzt wird). Wie verbuche ich das im SKR03, damit der Vorgang in der Umsatzsteuererklärung unter Kz. 158 erscheint?
Vereinfachungsregelung PV-Anlage
- Hofmann1959
- Geschlossen
- Unerledigt
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Und um welche Software geht es?
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Ich glaube nicht, dass man eine Entnahme aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen ohne Klimmzüge so buchen kann, dass die Entnahme in die
Kennzahl 158 der Umsatzsteuererklärung 2023 ausgegeben wird.
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gilt die Vereinfachungsregel für "kleine PV-Anlagen und Stromspeicher auch für E-Autos?
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gilt die Vereinfachungsregel für "kleine PV-Anlagen und Stromspeicher auch für E-Autos?
Wie ist die Frage genau gemeint ? Geht es um eine Wallbox ?
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Wie ist die Frage genau gemeint ?
meine Frage richtet sich an die des TE aus, der da schreibt, ob er bei der Entnahme der PV-Anlage, Batteriespeicher - E-Auto, Wärmepumpe aus dem Anlagevermögen ins Privatvermögen 19% USt. abführen oder diese zu 0% USt. entnehmen kann.
Dass das bei Entnahme der PV-Anlage u. Batteriespeicher zu 0% USt. möglich ist, kann ich mir schon vorstellen. Aber bei E-Car und WP eher nicht.
Eher, dass die private E-Car- Nutzung aus der 1%-Regelung o. Fahrtenbuch nicht mehr der USt. unterliegt.
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gilt die Vereinfachungsregel für "kleine PV-Anlagen und Stromspeicher auch für E-Autos?
Das ist hier nicht das Thema des Threads. Hier geht es laut Themenüberschrift um eine PV-Anlage sowie deren Behandlung in der USt-Erklärung und um nichts anderes. Bitte die Forumsregeln beachten.
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laut Themenüberschrift um eine PV-Anlage sowie deren Behandlung i
dann erkläre dem TE auch, dass er seine Frage entsprechend formulieren soll und keine Batterie E-Auto und Wärmepumpe mit einbeziehen soll
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Guten Abend,
ich nehme nochmals die urspüngliche Frage auf, denn ich stehe vor dem identischen Problem.
Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 30. November 2023 muss die Entnahme der Bestands PV Anlage bspw. aus dem Jahr 2020 ins Privatvermögen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Wir erfüllen diese Voraussetzungen und möchten daher in der Umsatzsteuer-Jahressteuererklärung die Entnahme der PVA zum Nullsteuersatz buchen. Hierzu ist das Kz. 158 zu setzen. Daher die Frage wie ist die Entnahme der PVA ins Privatvermögen zu Nullwerten konkret in der EUR des Wiso Sparbuches zu buchen.
Im Anhang habe ich die Buchungen in der EUR vorgenommen. Leider kenne ich die exakte WISO Lösung nicht bzw. bin mir bzgl. der Buchung unsicher.
Daher bitte ich um Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus
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Zuerst musst du dem Finanzamt schriftlich erklären, dass die Anlage zum 01.01.2023 aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen entnommen wird.
Du musst doch auch die Voraussetzungen (z. B. Stromspeicher oder Betrieb einer Wärmepumpe usw.) dartun. Für die rückwirkende Entnahme hast du
nur noch eine gute Woche Zeit. Das Schreiben ist also wesentlich dringlicher als die Umsatzsteuererklärung für 2023 !
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Guten Morgen,
vielen Dank für das Rückmeldung. Nach meinem Vreständnis wäre auch eine Nullerklärung in der Umsatzsteuer Jahreserklärung mit Kennzeichen = 158 ausreichend gewesen. Sei es drum , das Schreiben an das Finanzamt geht heute noch raus
Aus den Unerlagen des Bayerischen Landesamtes kann ich als Steuerlaie leider nicht erkennen, wie denn nun konkret die Buchungen in der EUR des Wiso Sparbuches zu erfolgen haben. Kann mir hier jemand konkrete Buchungshinweise liefern? Notfalls findet dann Fall 3 bei mir Anwendung. Die Entnahme aus dem Betriebsvermögen wird schriftlich eingereicht und in WISO nur die Einnahme für den Strombezug und die Abschreibungen gebucht. Wäe dies dann ein korrekter Ansatz?
Vielen Dank für die Unterstützung
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... wie denn nun konkret die Buchungen in der EUR des Wiso Sparbuches zu erfolgen haben
Meiner Meinung nach bietet die EÜR dafür bisher auch keine Möglichkeit. Es geht um eine Entnahme aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen,
nicht um eine Entnahme aus dem ertragsteuerlichen Betriebsvermögen.
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D.h. die von mir genannten Buchungen in den Fällen 1+2 sind falsch ?
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Was heißt falsch ? Sie führen nicht zum gewünschten Ergebnis.
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Die korrekte Vorgehensweise wäre demnach , oder?.
1. Entsprechendes Schreiben an das Finanzamt versenden
2. In der WISO EUR werden nur Gutschriften für Stromlieferung und Abschreibungen gebucht und übermittelt
Vielen Dank für die Unterstützung
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2. In der WISO EUR werden nur Gutschriften für Stromlieferung und Abschreibungen gebucht und übermittelt
Die AfA entfällt bei Anlagen, die unter § 3 Nr. 72 EStG fallen, bereits ab 2022 ersatzlos. Eine EÜR für diese Anlagen ist nicht zu übermitteln.
Die umsatzsteuerliche Entnahme wirst du manuell in die Umsatzsteuererklärung 2023 eintragen müssen. Ich bezweifle. dass da noch etwas
programmiert wird.
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Warum nicht einfach mal den wichtigen Antrag stellen und begründen. Alles andere wird sich zeigen. Also für den Rest einfach mal in Ruhe abwarten. Vor dem 28.02. sollten die meisten schon aus anderen Gründen ja eh keine Erklärungen abgeben.
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Schreiben ist via Elster versendet.
Ich schaue in ca. 4 Wochen nochmals vorbei. Vielleicht gibt es ja dann aktuelle Informationen.
Vielen Dank