Heizkostenverordnung: Fernablesung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Heizkostenverordnung (speziell die bestehende bzw. kommende Fernablesungspflicht). Ich besitze ein Haus mit Einliegerwohnung. Das Haus wird von mir selbst bewohnt und die Einliegerwohnung wurde vermietet. Ich habe letztens gelesen, das in diesem Fall eine Ausnahmeregelung besteht was die Verplichtung zur Heizkostenabrechnung angeht nach der existierenden Heizkostenverordung (in meinem Fall bin ich befreit davon!).


    Bedeutet das auch gleichzeitig das die zukünftige Verpflichtung (ab 2027) zur Fernablesung entfällt?


    2. Frage


    Zur Fernablesung müssen nur die Zähler des Mieters sowie die in der Heiztechnik bestehenden Zähler auf Funk zur Fernablesung umgestellt werden. Ist das so auch richtig?



    Freue mich auf Nachricht.


    Gruss


    cmondello

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Heizkostenverordnung : Thema Fernablesung“ zu „Heizkostenverordnung: Fernablesung“ geändert.
  • Das Haus wird von mir selbst bewohnt und die Einliegerwohnung wurde vermietet

    Aufgrund dieser Konstellation bist du (noch?) von dieser Regelung befreit. Heißt, dort wo der Eigentümer selbsr drin wohnt und nur eine weitere Wohnung existiert, bist du von der Verpflichtung befreit. Und das mit 2027 gilt auch nicht für dich, da ab dem 1.1.27 bei den zutreffenden Gebäuden alle Verbrauchsgeräte funkablesbar sein müssen.


    Dann mal guten Rutsch :thumbup: