Homeofficepauschale bei nebenberuflichem MBA-Studium

  • Hallo zusammen,


    als Berufstätiger studiere ich nun (seit Sep. 2023) noch nebenberuflich (MBA, komplett online).

    Dazu habe ich mir ein neues Notebook gekauft und plane dies auch komplett im ersten Jahr abzusetzen (949€ brutto, Onlineklausuren verlangen eine Aufnahme per Kameras).

    Die Kosten des Studiums trägt mein AG.


    Natürlich habe ich mir dazu ein Arbeitszimmer eingerichtet.


    Nun stellt sich mir die Frage:

    Kann ich, nachdem ich bereits 5 Tage die Woche die Fahrten zur Arbeit mit dem Dienstwagen absetze, auch noch die Homeoffice-Pauschale für das nebenberufliche Zimmer geltend machen?

    Aktuell studiere ich 5 Tage die Woche á 2h.


    Falls nicht. gibt es eine andere Möglichkeit das Arbeitszimmer abzusetzen?


    Liebe Grüße!

  • Kann ich, nachdem ich bereits 5 Tage die Woche die Fahrten zur Arbeit mit dem Dienstwagen absetze, auch noch die Homeoffice-Pauschale für das nebenberufliche Zimmer geltend machen?

    Was sagt denn Deine Software dazu, welche auch immer Du nutzen magst? Die Buhl-Software erklärt z.B. alles.


    Mal ganz abgesehen davon, dass private Nutzungsanteile selbstverständlich wie immer nach den üblichen Regelungen abzugrenzen sind.

  • Was sagt denn Deine Software dazu, welche auch immer Du nutzen magst? Die Buhl-Software erklärt z.B. alles.


    Mal ganz abgesehen davon, dass private Nutzungsanteile selbstverständlich wie immer nach den üblichen Regelungen abzugrenzen sind.


    Danke für deine Antwort!


    Wiso 2024 sagt dass ich die angeben kann, bis zu 120 Tage im Jahr.

    Nur wie ich das verständlich eintrage damit das Finanzamt das versteht und ob ich das so machen darf/sollte weiß ich leider nicht :)


    Bezüglich Privatnutzungsanteil: Das Studium wird ja vom AG bezahlt, damit sollte doch der Nachweis dass es einen Bezug zur Haupttätigkeit hat und damit kein Privatvergnügen erbracht sein, oder?

  • Nur wie ich das verständlich eintrage damit das Finanzamt das versteht ...

    Dann macht man ergänzende Angaben zur Erklärung und erläutert den Sachverhalt.


    Bezüglich Privatnutzungsanteil: Das Studium wird ja vom AG bezahlt, damit sollte doch der Nachweis dass es einen Bezug zur Haupttätigkeit hat und damit kein Privatvergnügen erbracht sein, oder?

    Das besagt aber nicht, dass das Notebook auch nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Deshalb gelten die ganz normalen Grundsätze, die wir im Forum immer wieder erläutert haben. Abgesehen davon hätte der AG das ansonsten ja wahrscheinlich auch noch bezahlt. Also übliche Grundsätze anzuwenden.

  • Verstehe, vielen Dank! Dachte das wäre auf die Homeoffice-Pauschale bezogen.


    Meine Interpretation war folgende: Da ich bereits einen PC habe den ich privat nutze, kann ich eigentlich nachweisen, dass das Notebook nur füts Studium genutzt wird (das ist auch wirklich so).

    Ist davon auszugehen, dass das Finanzamt der Argumentation nicht folgt? Wiso 2024 bietet mir zumindest an, 100% im ersten Jahr abzusetzen.

  • Meine Interpretation war folgende: Da ich bereits einen PC habe den ich privat nutze, kann ich eigentlich nachweisen, dass das Notebook nur füts Studium genutzt wird (das ist auch wirklich so).

    Ein PC ist kein Notebook. Heutzutage haben viele beides und zudem auch oft noch ein Tablet. Da bekenne ich mich auch zu. Bei ausschließlicher beruflicher Nutzung verwundert es, dass der AG nicht auch diese Kosten trägt, was ja steuerlich unproblematisch wäre.

    Die Kosten des Studiums trägt mein AG.


    Aber begründen und ggf. glaubhaft machen musst es gegenüber dem FA.