Hallo zusammen,
als Berufstätiger studiere ich nun (seit Sep. 2023) noch nebenberuflich (MBA, komplett online).
Dazu habe ich mir ein neues Notebook gekauft und plane dies auch komplett im ersten Jahr abzusetzen (949€ brutto, Onlineklausuren verlangen eine Aufnahme per Kameras).
Die Kosten des Studiums trägt mein AG.
Natürlich habe ich mir dazu ein Arbeitszimmer eingerichtet.
Nun stellt sich mir die Frage:
Kann ich, nachdem ich bereits 5 Tage die Woche die Fahrten zur Arbeit mit dem Dienstwagen absetze, auch noch die Homeoffice-Pauschale für das nebenberufliche Zimmer geltend machen?
Aktuell studiere ich 5 Tage die Woche á 2h.
Falls nicht. gibt es eine andere Möglichkeit das Arbeitszimmer abzusetzen?
Liebe Grüße!