Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen, folgender Fall:
Meine Eltern sind getrennt lebend. Beim Notar wurde ein Trennungsunterhalt vereinbart den mein Vater meiner Mutter monatlich zahlt. Mein Vater ist jedoch, natürlich in Absprache, unentgeltlich in der gemeinsamen (abbezahlten) Eigentumswohnung verblieben.
Nun würde ich gerne wissen ob ich mit Hilfe der Anlage U diesen Umstand bei meiner Mutter als Unterhaltsleistungen angeben kann und wenn ja wie hoch diese ausfallen? Nur die Hälfte einer ortstypischen Kaltmiete, auf die meine Mutter rein rechtlich Anspruch hätte?
Lieben Dank im Voraus!