Gemischte Abrechnung Wärmemengenzähler & Heizkostenverteilern

  • Hallo Zusammen,


    Ich habe ein Problem mit der Zuordnung.

    Folgende Konstellation:

    1 Haus mit 5 Wohnungen. Warmwasser hat einen eigenen Wärmemengenzähler und jeder Abgang hat eine Wasseruhr, Das ist also ok.

    Aber Heizung ist schwierig. 1 Wohnung hat einen eigenen Strang und somit seinen eigenen Wärmemengenzähler für die Heizkörper.

    Die anderen 4 Wohnungen teilen sich einen Heizungsstrang. Dieser ist mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet und jeder Heizkörper dann mit einem Heizkostenverteiler.


    Aber wie versteht das nun die Software?

    Wie teile ich die Kosten in der Software auf? Die Wohnungen kann ich über Summenzählern zusammenfassen. Aber wie teile ich nun den "Hauptzähler" auf die Summenzähler auf?


    MfG

    Malefitz

  • Die anderen 4 Wohnungen teilen sich einen Heizungsstrang. Dieser ist mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet und jeder Heizkörper dann mit einem Heizkostenverteiler.

    Wer macht den sowas ?

    Entweder alle Heizkörper mit Heizkostenverteiler oder Jeder einzel Strang Wärmemengenzähler.

    Mit einer Excel-Tabelle läßt sich sowas lösen und der Strang, mit Wärmemengenzähler und 4 Wohnungen, aufschlüsseln und in die Software übertragen.

    Das kann WISO-Vermieter und Verwalter nicht selbst ausrechnen.

    Ich würder der Abrechnung dann ein Beiblatt beilegen.

    Empfehlung für nächstes Jahr, die restlichen Heizkörper mit Heizkostenverteiler versehen.


    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    4 Mal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Wer sowas macht? Der Bauherr in den 50igern.....

    Und nun 4 mit Mietern bewohnte Wohnungen auf 1 Strang pro Wohnung umbauen macht keinen Sinn.

    Hatte gehofft das die Software Vermieter so einen Mischbetrieb kann.


    Vermutlich muss ich den Umweg über die Excelliste machen.

    Eine Frage zum Heizkostenverteiler hab ich noch. Die Heizkörper haben unterschiedliche Größen. Für jeden Heizkörper habe ich einen K-Wert bekommen.

    Somit nehme ich die angezeigten Einheiten und multipliziere mit dem K-Wert (in der Software Bewertungsfaktor) und erhalte die verbrauchten Einheiten pro Heizkörper?

  • Software Vermieter

    Das kann auch der Hausverwalter nicht.



    (in der Software Bewertungsfaktor)

    Und was du vegessen hast, bei jedem HKV musst du die Basisempfindlichkeit berücksichtigen, die muss der Hersteller der HKV dir mitteilen, wenn du ihn nicht hast.


    Ich denke, dass eine Excel-Tabelle nicht gerade die beste Lösung ist, wenn nur ein Wert mit einem anderen multipliziert wird!

  • Somit nehme ich die angezeigten Einheiten und multipliziere mit dem K-Wert (in der Software Bewertungsfaktor) und erhalte die verbrauchten Einheiten pro Heizkörper?

    Den Wert unter Bewertung eintragen. Programm rechnet dann selbst aus.

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  • Und nun 4 mit Mietern bewohnte Wohnungen auf 1 Strang pro Wohnung umbauen macht keinen Sinn.

    Habe ich auch nicht vorgeschlagen. Den Rest mit Heizkostenverteiler versehen.

    Dann brauchen die Wärmemengenzähler nicht mehr berücksichtigt werden.

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  • Dann war mein Exel-Tabelle verkehrt

    Das will ich nicht sagen doch bei einem HKV, wenn ich ihn im HV anlege, muss seit gut einem +- einem Jahr die Basisempfindlichkeit eingetragen werden, das sieht so aus:



    Ziffer 1, die ist klar, die musst du auch eingeben.


    Ziffer 2 ist halt dieser zusätzlicher Wert. Den muss ich mir, wenn HKV gewechselt wird, auch besorgen,


    Und das ist die Begründung dafür:


  • Basisempfindlichkeit gibt es beim Vermieter nicht.

    Was bringt einen Anwender des Viermieter etwas, wenn du ihm dein zusammengezimmerte Bild vorlegst, nichts!

    Beachte mal den Tonfall, der kommt nicht von mir.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Beachte mal den Tonfall, der kommt nicht von mir.

    Wenn du dich auf mein ;) beziehst, damit habe ich mich gemeint!

    Basisempfindlichkeit gibt es beim Vermieter nicht.

    Das weiß ich doch nicht



    wenn du ihm dein zusammengezimmerte Bild vorlegst

    Das sind Bildschirmausdrucke, und nichts zusammen gezimmert. Ein Bild musste ich erst mit der Kamera machen, denn wenn ich mit der Maus von dem Original weg gehe, ist der Hinweis auch weg.

  • Das sind Bildschirmausdrucke, und nichts zusammen gezimmert. Ein Bild musste ich erst mit der Kamera machen, denn wenn ich mit der Maus von dem Original weg gehe, ist der Hinweis auch weg.

    Das hat nichts mit dem WISO-Vermieter zu tun. Das meine ich.

    Wenn du dich auf mein ;) beziehst, damit habe ich mich gemeint!

    Habe ich aber anders verstanden.

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  • Danke für die Antworten.
    Schlauer werde ich leider trotzdem nicht. :pinch:


    Es sind keine Fußbodenheizungen verbaut. Durch die baulichen Gegebenheiten hat eine Wohnung einen eigenen Heizungsstrang und die restlichen Wohnungen teilen sich 3 Steigleitungen.


    Beim alten Eigentümer lief es über die Aufteilung der Heizölkosten durch die Mieter. =O

    Hab nun brav 3 Wärmemengenzähler (1x Warmwasser, 1x Strang einzelne Wohnung und 1x Strang restliche Wohnungen) eingebaut. Und zusätzlich noch in den Wohnungen (Bis auf die mit dem eigenen Strang) Heizkostenverteiler an jeden Heizkörper montiert.


    Wenn ich das richtig verstehe, verlangt das neue Gesetz das alles über die erzeugte Wärmemenge verrechnet werden muss. Aber es kann doch jetzt nicht dazu führen das alles für eine gesetzeskonforme Abrechnung umgebaut werden muss?


    In meinem kleinen Hirn hab ich das so verstanden, Erfasse die erzeuge Wärmemenge und teile sie nach Verbrauch auf. Wohnung 1 Kein Problem.

    Bei den anderen, so dachte ich, übernimmt die Software die Errechnung der Werte.

    zB:

    Wärmemenge Wohnung 1 - 1000kWh

    Wärmemenge Wohnung 2-5 5000kWh

    Wohnung 2 - verbrauchte Einheiten 200 (Summe aus Flur, WZ, SZ, Bad, Küche)

    Wohnung 3 - verbrauchte Einheiten 300 (Summe aus Flur, WZ, SZ, Bad, Küche)

    Wohnung 4 - verbrauchte Einheiten 150 (Summe aus Flur, WZ, SZ, Bad, Küche)

    Wohnung 5 - verbrauchte Einheiten 100 (Summe aus Flur, WZ, SZ, Bad, Küche)


    Das aber lässt sich nicht in der Software abbilden.

    Oder doch und ich hab bisher mich falsch ausgedrückt und es nicht verstanden?


    :wacko:

  • Beim alten Eigentümer lief es über die Aufteilung der Heizölkosten durch die Mieter.

    Entspricht nicht der HKVO.

    Hab nun brav 3 Wärmemengenzähler (1x Warmwasser, 1x Strang einzelne Wohnung und 1x Strang restliche Wohnungen) eingebaut. Und zusätzlich noch in den Wohnungen (Bis auf die mit dem eigenen Strang) Heizkostenverteiler an jeden Heizkörper montiert.

    Warmwasserwärmemengenzähler ist sehr gut. Die anderen hätte man sich sparen können. Die Heizkörper, mit eigenem Strang, mit Heizkostenverteiler versehen, mehr nicht.



    Wenn ich das richtig verstehe, verlangt das neue Gesetz das alles über die erzeugte Wärmemenge verrechnet werden muss. Aber es kann doch jetzt nicht dazu führen das alles für eine gesetzeskonforme Abrechnung umgebaut werden muss?

    Das ist nicht neu. Hier wird was verwechselt mit der CO2-Steuer

    Das aber lässt sich nicht in der Software abbilden.

    Oder doch und ich hab bisher mich falsch ausgedrückt und es nicht verstanden?

    Haben wir doch oben besprochen. Im WISO-Vermieter geht es nicht. Nur über eine Nebenabrechnung. Sonst zum WISO-Verwalter wechseln, da geht es.

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  • 3 Wärmemengenzähler (1x Warmwasser, 1x Strang einzelne Wohnung und 1x Strang restliche Wohnungen) eingebaut.

    Du hast doch bei den 3 Wohnungen Heizkostenverteiler eingebaut, so habe ich es verstanden.

    Dann hast du eine Wohnung wo zwar ein Wärmemengenzähler eingebaut ist, aber das kann man nicht ohne Wissen mit den Heizkostenverteiler verbinden.


    Und du hast einen Wärmemengenzähler für die Energieberechznung des Warmwassers eingebaut, das ist gut! Dieser muss aber entsprechend im Programm eingetragen werden. Wie gesagt, der gibt den Energieverbrauch für das Warmwasser an.


    Ich würde dir daher vorschlagen, den einen WMZ für die Wohnung mit separatem Strang unbeachtet lassen und an die Heizkörper entsprechende HKV anzubauen. Damit würdest du keine unterschiedlichen Messgeräte mehr haben udn kannst ganz normal die Heizkosten abrechnen.


    Wobei du unbedingt beachten musst, dass du alle Geräte funkauslesbar nehmen musst und nach der Heizkostenverordnung monatlich eine Energiebilanz den Mietern erstellen musst. Das alles muss spätestens zum 31.12.26 so fertig sein.


    Bitte dies zu beachten, ansonsten kann Mietminderung bei den Heizkosten anfallen.


    Wäre das eine Idee für dich?