Gemischte Abrechnung Wärmemengenzähler & Heizkostenverteilern

  • Schade, dann muss ich die HKV nachrüsten.
    Jetzt muss ich nur noch gucken wie ich die Abrechnung 2023 fertig bekomme., Ohne HKV......


    In Zukunft fasse ich dann die Werte der beiden WMZ zusammen und rechne die über alle HKV auseinander?
    Die Kosten für's Heizöl gebe ich bei Rechnungen ein und die Software ermittelt daraus die Kosten?


    Danke noch mal für die schnellen und geduldigen Antworten

  • Schade, dann muss ich die HKV nachrüsten.

    Gleich Funk Heizkostenverteiler.

    Jetzt muss ich nur noch gucken wie ich die Abrechnung 2023 fertig bekomme., Ohne HKV......

    Mit Nebenabrechnung, wie in meinem Beispiel.

    In Zukunft fasse ich dann die Werte der beiden WMZ zusammen und rechne die über alle HKV auseinander?

    Nein, nur noch über Heizkostenverteiler.

    Die Kosten für's Heizöl gebe ich bei Rechnungen ein und die Software ermittelt daraus die Kosten?

    Ja, unter Brennstoffkosten eintragen.

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  • In Zukunft fasse ich dann die Werte der beiden WMZ zusammen und rechne die über alle HKV auseinander?

    Noch einmal zum besseren Verstehen: Du hast einen Wärmemengenzähler für das Warmwasser, der wird, wenn du diesen entsprechend eingerichtet hast, nur für den Energieverbrauch für die Erzeugung des WW verwendet. Dieser Zähler, bei mir im HV, als "WMZ Warmwasser", muss entsprechend eingerichtet werden.

    Der andere Wärmemengenzähler deiner Wohnung, hat damit nichts zu tun, das darfst du nicht miteinander vermischen. Denn - im HV- wird dieser WMZ unter Wohnungen eingebunden.

    Da du aber keine Möglichkeit hast "Äpfeln mit Birnen" zu vermischen, müsstest du eine separate Rechnung aufmachen, wo du den Verbrauch anders bewerten musst, und diesen dann von der Restmenge abziehen. Ist kompliziert, aber einen anderen Weg gibt es nicht.


    Regulär müsstest du das der Heizkostenverordnung vorerst über Heizfläche (Wohnfläche wäre mit unbeheizten Flächen) abrechnen. Das würde ich dir auch raten, denn du machst ansonsten etwas, was wirklich nicht den Vorgaben entspricht.



    Die Kosten für's Heizöl gebe ich bei Rechnungen ein und die Software ermittelt daraus die Kosten

    Und zu den Heizölkosten solltest du folgendes beachten, dazu füge ich einen kleinen Teil aus einer Tabelle bei, denn du must die Fi-Fo Regelung beachten:



    Ziffer 1. ist die Restsumme aus dem Vorjahr, bei dir 31.12.22. Die Kosten werden mittels FiFo berechnet.


    Ziffer 2,3 und 5 sind bei mir die nachgetankten Heizölsummen und Kosten. Der Vermieter - denke ich - sowie der Hausverwalter berechnen die Kosten entsprechend den festgelegten Regelungen entsprchend.


    6. ist die gesamte Summe aus Ziffer 1.-5. davon geht dann die Menge und Kosten des Endstandes zum 31.12.23 ab. Also alles kein Problem für die Software, wenn du es so eingist.

    Nur musste du die jeweiligen Endstände kennen. Hoffe, dass das einigermaßen aufgenommen wurde.


    Dazu viel Glück.

  • Noch einmal zum besseren Verstehen: Du hast einen Wärmemengenzähler für das Warmwasser, der wird, wenn du diesen entsprechend eingerichtet hast, nur für den Energieverbrauch für die Erzeugung des WW verwendet. Dieser Zähler, bei mir im HV, als "WMZ Warmwasser", muss entsprechend eingerichtet werden.

    Der andere Wärmemengenzähler deiner Wohnung, hat damit nichts zu tun, das darfst du nicht miteinander vermischen. Denn - im HV- wird dieser WMZ unter Wohnungen eingebunden.

    Das hab ich verstanden das der Warmwasser WMZ nicht zu den anderen gezählt werden darf. Den Trag ich bei Heizkosten ein und NICHT bei den Zählern.
    Dort trage ich nur die Wasseruhren für Kalt und Warmwasser ein. Und den Rest macht hoffentlich die Software.

    Stand jetzt werde ich das ganze mit der Hilfsrechnung machen bis die HKV für die fehlende Wohnung nachgerüstet sind.



    Dein Beitrag zu den Heizölkosten muss ich mir noch mal genau zu Gemüte führen. Zum Glück hab ich eine Anzeige des Füllstands an den Tanks. Da weiß ich was aktuell drin ist.