Liebe Forenmitglieder,
und schon wieder habe ich eine Sache, an der ich nicht weiter komme. In einem Falle musste ich einen Rechtsanwalt für die Durchsetzung meiner Rechnung beauftragen. In Abstimmung hatte der Kunde eine Ratenzahlung durchgeführt und die Beträge über die Konten des Rechtsanwaltes bezahlt. Die erste Rate hatte der Rechtsanwalt nun um sein Honorar gekürzt und mir den entsprechenden Restbetrag an mich überwiesen.
Aktuell habe ich dreimal die Einnahme in Höhe der Zahlungseingänge bei mir mit
8200 (Erlöse) an 1200 (Bank) gebucht.
Wobei ich in der Buchung erste Zahlung um das Honorar des Anwaltes gekürzt habe, denn nur dieser Betrag ging bei mir ein.
Jetzt kommen mit Zweifel an der Vorgehensweise. Müsste ich nicht besser dreimal den gleichen Betrag 8200 an 1200 als Einnahme buchen und dann das RA Honorar mit 4950 an 1200 als Auszahlung buchen separat?
Ich nutze den SKR03 in meiner EÜR und WISO Steuer 2023.
Schon jetzt Euch vielen Dank!
Liebe Grüße
klarsicht