Inkasso durch RA, Aufrechnung von Forderungen, Verbuchung SKR03

  • Liebe Forenmitglieder,


    und schon wieder habe ich eine Sache, an der ich nicht weiter komme. In einem Falle musste ich einen Rechtsanwalt für die Durchsetzung meiner Rechnung beauftragen. In Abstimmung hatte der Kunde eine Ratenzahlung durchgeführt und die Beträge über die Konten des Rechtsanwaltes bezahlt. Die erste Rate hatte der Rechtsanwalt nun um sein Honorar gekürzt und mir den entsprechenden Restbetrag an mich überwiesen.

    Aktuell habe ich dreimal die Einnahme in Höhe der Zahlungseingänge bei mir mit

    8200 (Erlöse) an 1200 (Bank) gebucht.

    Wobei ich in der Buchung erste Zahlung um das Honorar des Anwaltes gekürzt habe, denn nur dieser Betrag ging bei mir ein.


    Jetzt kommen mit Zweifel an der Vorgehensweise. Müsste ich nicht besser dreimal den gleichen Betrag 8200 an 1200 als Einnahme buchen und dann das RA Honorar mit 4950 an 1200 als Auszahlung buchen separat?


    Ich nutze den SKR03 in meiner EÜR und WISO Steuer 2023.


    Schon jetzt Euch vielen Dank!


    Liebe Grüße

    klarsicht

  • Jetzt kommen mit Zweifel an der Vorgehensweise. Müsste ich nicht besser dreimal den gleichen Betrag 8200 an 1200 als Einnahme buchen und dann das RA Honorar mit 4950 an 1200 als Auszahlung buchen separat?

    Ja, erste Zahlung/Einnahme ggf. Splitbuchung.


    Ich nutze den SKR03 in meiner EÜR und WISO Steuer 2023.

    Und warum postest Du nicht im entsprechenden Unterforum? Ich habe es mal wieder verschoben.

  • miwe4: Vielen Dank für die Beantwortung. Ich dachte, dass ich es in das richtige Unterforum gepostet hätte. Für mich hätte es mehr in das Thema EÜR, denn in die Softwarebedienung/WISO Steuer-Sparbuch gehört. Wahrscheinlich bin ich noch zu unerfahren, treffsicher zu posten. Ich arbeite daran. ;)

    Wollte Dir nicht noch mehr Mühen bereiten. Nochmals vielen Dank.