Umsatzsteuer Voranmeldung/ Buchung Steuersatzänderung

  • Guten Tag,


    es geht um einen Sachverhalt zur monatlichen Umsatzsteuer Voranmeldung. Dazu hab ich Fragen.


    Eine Schlussrechnung mit einer Abschlagsrechnung.


    Durch Steuersatzänderung (16 % / 19%) ergibt sich bei der Schlussrechnung ein negativer Betrag für die Mehrwersteuer.


    Beispiel:


    Gesamtsumme Schlussrechnung:

    Netto: 1.000,-

    Mwst.: 170,- (Mischsteuersatz, aufgrund Teilleistungen mit 16% und 19 % Mwst.)

    Brutto: 1.170,-


    Abzügl. 1. Abschlagszahlung

    netto: 950,-

    Mwst: 19% 180,50

    Brutto 1.130,50


    Schlussrechnungsbetrag (zu zahlender Betrag)

    Netto: 50,-

    Mwst: -10,50 (negatives Vorzeichen)

    Brutto: 39,50


    Kunde ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.


    1. Wie wird dies in der Umsatzsteuer Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung praktisch umgesetzt?


    2. wie verbuche ich das in der EÜR?


    Vielen Dank im voraus. MfG MiHeVu

  • Durch Steuersatzänderung (16 % / 19%) ergibt sich bei der Schlussrechnung ein negativer Betrag für die Mehrwersteuer.

    Ist doch kein seltener Fall gewesen.


    Mwst.: 170,- (Mischsteuersatz, aufgrund Teilleistungen mit 16% und 19 % Mwst.)

    Es gibt keinen "Mischsteuersatz". Es gibt (gab) Umsätze zu 16% und es gibt Umsätze zu 19%. Für beides sind entsprechende Bemessungsgrundlagen zu ermitteln und ggf. in einer Ausgangsrechnung auszuweisen.


    Kunde ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

    Das ist irrelevant für Deinen Ausgangsumsatz.


    2. wie verbuche ich das in der EÜR?

    Das macht eine Software, welche immer Du auch nutzen magst, doch im Rahmen der Auswertungen automatisch entsprechend Deiner zutreffenden Buchungen.

  • danke. Wie kann ich bei wisosteuer EÜR buchungen erfassen mit individuell eingegebener Steuer? Also kein vorgefertigter Steuersatz wie 7 % 16 % oder 19 %.


    Es geht hier jetzt um die Erfassung der Schlussrechnung.

  • Wie kann ich bei wisosteuer EÜR buchungen erfassen mit individuell eingegebener Steuer? Also kein vorgefertigter Steuersatz wie 7 % 16 % oder 19 %.

    Gar nicht. Noch einmal:

    Es gibt keinen "Mischsteuersatz".


    Es geht hier jetzt um die Erfassung der Schlussrechnung.

    Für beides sind entsprechende Bemessungsgrundlagen zu ermitteln und ggf. in einer Ausgangsrechnung auszuweisen.

    Und so ist auch zu buchen.