Das neue Formular Einnahmeüberschussrechnung unter dem Reiter Steuerauswertung

  • Ok, soweit klar,

    nun, wenn ich also ganz normal in Zukunft die Fahrten mit unserm privaten Pkw in die Buchhaltung haben will, mache ich das also im Verrechnungskonto, gebe die Fahrt also Ausgabe an, ordne sie der Betrieblichen Nutzung des priv. Pkw zu und das ist dann wie eine Privateinlage?

  • gebe die Fahrt also Ausgabe an,


    Gesamtkosten von Geschäftskonto überwiesen auf Privatkonto

    dann Ornde ich das dem Konto 4590 zu

    das ist wichtig.


    und das ist dann wie eine Privateinlage?

    eben nicht.

    Denn wenn Du das Verrechnungskonto z.B. 1360 (oder was bei Dir als solches zählt) als finanzkonto nutzt, muss das ja auch wieder entlastet werden.

    Und das geht eben durch eine Einlage von Privat.

  • das ist wichtig.

    Warum?


    also die Firma bezahlt für die Nutzung des Privatfahrzeugs (das ist Aufwand)

    Wozu?


    Die Zahlung alleine sagt überhaupt nichts aus. Das kann eine Privateinlage in Geld zwecks Liquidität auf dem Konto oder sonst etwas sein. Die betrieblich veranlassten Kosten für das Privatfahrzeug kann er ganz normal nach den Regelungen des EStG ermitteln. Und sei es mit 0,30 Cent pro gefahrenen Kilometer oder eben, wie in seinem Fall auch nach Aufzeichnung Fahrtenbuch und anteiligen tatsächlichen Kosten. Und damit hat er die Ausgaben für seinen Betrieb doch schon getätigt (Kosten-/Nutzungseinlage).


    Wozu also nochmals in Geld? Eine Rechnung an sich selber kann und darf er nicht stellen. Und eine Geldüberweisung vom betrieblichen Konto auf sein Privatkonto wäre demgemäß eine Privatentnahme und entsprechend zu erfassen. Dass sich dann Privatentnahme und Privateinlage in der Summe ausgleichen steht auf einem anderen Blatt und ist ohne Bedeutung.

  • Dass sich dann Privatentnahme und Privateinlage in der Summe ausgleichen steht auf einem anderen Blatt und ist ohne Bedeutung.

    Gewerbesteuer; Hinzurechnungen

    Zinsen, Mieten, Pachten

    Was hat das jetzt hiermit zu tun? Es geht ausschließlich um den einen Sachverhalt im Rahmen der ESt und der EÜR. Das in Zusammenhang mit dem § 4 Absatz 4a EStG.

    Also, ich möchte gerade die EÜR für 23 machen und bekomme die Meldung:

  • wenn die Summe der Entnahmen für nicht zum Betrieb gehörende Fahrzeuge die Summe der Einlagen übersteigt, was dann?

    Tut es nicht. Wozu habe ich da wohl Screenshots angehängt? Für mich waren die nicht. Kosten-/Nutzungseinlage und Privatentnahme sind zwei Geschäftsvorfälle.

  • Eingabe müsste 0,00 lauten dann wäre der Fehler weg.

    Allerdings kann man keine Berechnung auf Formular drucken. (oder überhaupt Drucken)

    Ist also ein Fehler in der Software sonst wäre ja auch 0.00 eingetragen worden.

  • Eingabe müsste 0,00 lauten dann wäre der Fehler weg.

    Allerdings kann man keine Berechnung auf Formular drucken. (oder überhaupt Drucken)

    Ist also ein Fehler in der Software sonst wäre ja auch 0.00 eingetragen worden.

    Es liegt insoweit mit Sicherheit kein Fehler in der Software vor. Das wage ich auch ohne Nutzung der Software zu behaupten, denn dann wäre hier diesbezüglich mehr los.

  • Ausgabe im Verrechnungskonto anlegen und dem Konto 4590 zuordnen, Kopie des Fahrtenbuches ggf als pdf anhängen.

    Einnahme im Verrechnunskonto anlegen und dem Konto 1890 zuordnen was das Verrechnungskonto wieder auf Null setzt.



  • Ausgabe im Verrechnungskonto anlegen und dem Konto 4590 zuordnen, Kopie des Fahrtenbuches ggf als pdf anhängen.

    Einnahme im Verrechnunskonto anlegen und dem Konto 1890 zuordnen was das Verrechnungskonto wieder auf Null setzt.

    Ja, Danke. Genau mein o.g. Vorschlag aus WISO Steuer umgesetzt in WISO Mein Büro Desktop. :thumbup:

    Nur braucht man halt bei WISO Steuer keinen Umweg über das Verrechnungskonto.

  • Verrechnungskonto ist eigentlich kein Umweg, viel mehr eine Übersicht ein "optischer Rahmen" der zur Übersichtlichkeit beiträgt.

    Mit manueller Buchung könnte man es auch bewerkstelligen, im Verrechnungskonto oder wie ich es buche im Kassenbuch ist

    einfacher übersichtlicher