Behindertenpauschbetrag- Datum - ab wann geltend?

  • Der Antrag wurde im August 2023 abgegeben, die Bearbeitung dauerte 5 (!!) Monate.

    Ist doch schnell. Da gibt es hier in der Region ganz andere Bearbeitungszeiten.


    Der Bescheid erging am 29.01.2024. Kann man den Pauschbetrag nun schon in 2023 eintragen? :/

    Das steht doch im Bescheid und ggf. auch auf dem Ausweis, ab wann er gültig ist. Üblicherweise sollte da doch mindestens das Eingangsdatum als Gültigkeitsbeginn stehen. Es gibt aber auch rückwirkende Antragsgründe. Du hast alles vor Dir liegen.

  • Im Bescheid stehen beide Daten: Ihr Antrag vom .... Der Bescheid vom ....

    Das sagt mir aber nicht, welches Datum für den Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer gilt. Es steht nirgendwo: "gilt ab". Ja, vielleicht dann im Ausweis. Der Ausweis ist aber noch nicht da, man muss erst das Passbild hinsenden. Ok, dann warte ich mit der Steuererklärung noch.


    Zur Not trage ich den Pauschbetrag eben in der Steuererklärung ein und das Finanzamt wird ihn streichen oder auch nicht. :)

  • Im Bescheid stehen beide Daten: Ihr Antrag vom .... Der Bescheid vom ....

    Das sagt mir aber nicht, welches Datum für den Pauschbetrag bei der Einkommenssteuer gilt. Es steht nirgendwo: "gilt ab".

    Da gibt es immer einen Abschnitt Gültigkeitszeitraum.


    Der Ausweis ist aber noch nicht da, man muss erst das Passbild hinsenden.

    Das sendet man doch direkt mit dem Antrag ein. Aber spielt ja auch keine Rolle (s.o.).

  • Nein, beim Antrag musste man dies nicht mitsenden. Aber stimmt, das ist ja jetzt nicht wichtig.


    Ich habe den gesamten Bescheid und alle Anlagen nochmals durchforstet. Und nein, es steht kein Gültigkeitszeitraum drauf, sondern nur der Satz:

    "Das Ende der Gültigkeitsdauer des Ausweises entnehmen Sie bitte der auf dem Ausweis aufgedruckten Gültigkeit."


    Gut, dann warte ich erstmal auf den Ausweis. :thumbup:

  • Ich habe gerade mal gesucht und bei einem anderen Landesamt (Niedersachsen) folgenden Satz gefunden:


    "Im Regelfall ist der Tag des Antragseingangs für den Beginn der Feststellung maßgebend."


    Daraus folgend wäre ja der Ansatz bereits in 2023 möglich.

  • Das muss etwas zu drin stehen. Und wenn da steht ab Antragseingang. Da gibt es mit Sicherheit einen Abschnitt "Ausweisinhalt" und einen Abschnitt "Gültigkeitsdatum".

    Wörtlich steht folgendes:


    ... auf Ihren Antrag nach $ 152 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom 20.08.2023, eingegangen am 22.08.2023, ergeht folgende Entscheidung: ....


    Weder in den folgenden 4 Punkten der Entscheidung, noch in der Begründung, noch in den Aussagen zum Ausweis, Ausweis-Beiblatt noch in der Rechtsbehelfsbelehrung steht etwas zur Gültigkeit. Ehrlich, ich habe Wort für Wort nachgeschaut. Es steht dann wahrscheinlich tätsächlich erst im Ausweis, der ja erst nach Zusendung des Passbildes und einer weiteren notwendigen Unterschrift kommt.

  • "Im Regelfall ist der Tag des Antragseingangs für den Beginn der Feststellung maßgebend."

    Das gilt immer, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines G.d.B. zu diesem Zeitpunkt gegeben sind. Eine etwaige rückwirkende Gültigkeit ist gesondert zu beantragen und wird ggf. gesondert beschieden.


    Es steht dann wahrscheinlich tätsächlich erst im Ausweis, ...

    Nein, es muss im Bescheid stehen. Du legst ja ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid ein und nicht gegen den Ausweis. Die Rechtsmittelfrist läuft ab Zugang des Bescheides und den musst Du ja vollumfänglich prüfen können.

  • "Im Regelfall ist der Tag des Antragseingangs für den Beginn der Feststellung maßgebend."

    Das gilt immer, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines G.d.B. zu diesem Zeitpunkt gegeben sind. Eine etwaige rückwirkende Gültigkeit ist gesondert zu beantragen und wird ggf. gesondert beschieden.


    Es steht dann wahrscheinlich tätsächlich erst im Ausweis, ...

    Nein, es muss im Bescheid stehen. Du legst ja ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid ein und nicht gegen den Ausweis. Die Rechtsmittelfrist läuft ab Zugang des Bescheides und den musst Du ja vollumfänglich prüfen können.

    Dann weiß ich leider nicht wo! Hab Wort für Wort gelesen. Ich werde morgen dort anrufen.

    In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden"

    Und das Datum des Bescheids ist der 29.01.2024, so wie ich ganz oben bereits geschrieben habe.