gekündigte Riester Rente -> Berechnung der Kapitalertragssteuer jährlich rückwirkend oder einmalig?

  • Hallo Community,


    ich habe folgenden Fall/Frage:


    Ich beabsichtige, aus persönlichen Gründen, meine Riester-Rente vorzeitig zu beenden.

    Mit Mitteilung der ZFA werden die staatlichen Zulagen und Steuervorteile als schädliche Verwendung zurück gerechnet. -> alles klar dazu


    Ein weiterer Punkt ist, man hat Jahr für Jahr Zinsen und/oder Erträge aus Fonds bekommen (meine Riester Rente ist Fond gebunden).

    Ich habe Jahr für Jahr eine genaue Mitteilung über Zinsen und Erträge.


    Daher meine Frage:

    Rechnet das Finanzamt auch Jahr für Jahr gegen (man hatte ja Freibeträge)?

    oder

    Nimmt das FA den einmaligen, aufsummierten Betrag zur Berechnung der Kapitalertragssteuer im aktuellen Steuerjahr?


    Kann jemand helfen oder hat Erfahrungen?

    Eine Rückmeldung wäre super klasse :)

  • Nimmt das FA den einmaligen, aufsummierten Betrag zur Berechnung der Kapitalertragssteuer im aktuellen Steuerjahr?

    Es gilt selbstverständlich das Jahr der Auszahlung bzw. schädlichen Verwendung.